Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte im Landesportal

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
2 Unterstützende 2 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Weiterleitung

Der Landtag möge beschließen, dass die Gerichte des Landes auf dem Landesportal die Geschäftsverteilungspläne inklusive aller Änderungsbeschlüsse online stellen müssen.Bei den Gerichten, die im Landesportal verlinkt sind, fehlen überwiegend, ganz besonders aber nicht nur bei den Amtsgerichten, die Geschäftsverteilungspläne.Das Grundgesetz garantiert in Artikel 101 GG den gesetzlichen Richter. Es muss für die Bürger leicht nachvollziehbar sein, wer das sein wird. Viele Gerichte veröffentlichen ihre Geschäftsverteilungspläne nicht nur nicht, sondern ändern diese mitunter auch noch nachträglich mehrfach im Jahr (was nicht im Sinne der Verfassungsgeber gewesen sein dürfte), sodass die Kontrolle für den Bürger mit erheblichem Rechercheaufwand verbunden ist. Auch werden bereits laufende Verfahren per Änderungsbeschluss zum Geschäftsverteilungsplan oft einer anderen Kammer zugewiesen, was auch problematisch ist (siehe GVP des VG Schleswig). Es muss daher von Seiten der Justiz proaktiv transparent gemacht werden, welche Spruchkörper in Zukunft für welche Verfahren zuständig sein werden. Das erfordert die Veröffentlichung der jeweiligen zum 1.1. des Jahres geltenden Geschäftsverteilungspläne und sämtliche Beschlüsse zur nachträglichen Änderung derselben. So ist der Plan nebst Konsolidierungsbeschlüssen jederzeit einsehbar und es fällt auch leichter auf, wenn Gerichte ihre Pläne mehrfach im Jahr ändern, sodass man kritisch nach dem Grund fragen kann. Es kann nicht sein, dass man sich die GVP erst nach dem IZG-SH anfordern oder in die Geschäftsstelle fahren muss, um verfassungskonformes Handeln der Justiz nachvollziehen zu können.

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