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La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Sozialgesetzbuch Drittes Buch (§ 26 Absatz 2b) in geeigneter Weise zu modifizieren, so dass die Versicherungspflicht auch für Pflegepersonen ermöglicht wird, die unmittelbar vor der Pflegetätigkeit nicht in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig waren oder Leistungen nach diesem Gesetz bezogen hatten, jedoch lange Jahre ehrenamtliche Pflege geleistet haben.
Motivazioni:
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat der Gesetzgeber die Voraussetzung für die Versicherungspflicht von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung geschaffen. Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat künftig ein Recht auf ein Arbeitslosengeld und Leistungen der Arbeitsförderung, falls nach der Pflegetätigkeit ein Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht unmittelbar gelingt.Davon ausgeschlossen sind jedoch Pflegepersonen, die zwar langjährig gepflegt haben (mitunter 10 Jahre und mehr), vor der Pflege aber aus verschiedenen Gründen nicht versicherungspflichtig waren oder Leistungen bezogen haben. Dies erscheint vor dem Hintergrund, dass die gesellschaftlich hoch nützliche Pflegetätigkeit, in Form einer Absicherung bei Arbeitslosigkeit honoriert werden soll, sehr ungerecht. Nach beispielsweise 10 Jahren der Pflege sollte die Vorversicherung nicht mehr maßgeblich sein.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
17/01/2017
La petizione termina:
18/04/2017
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 4-18-11-819-039235 Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (§ 26 Absatz 2b) in
geeigneter Weise zu modifizieren, so dass die Versicherungspflicht auch für
Pflegepersonen ermöglicht wird, die unmittelbar vor der Pflegetätigkeit nicht in der
Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig waren oder Leistungen nach diesem
Gesetz bezogen hatten, jedoch lange Jahre ehrenamtliche Pflege geleistet haben.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein gesellschaftliches
Interesse... avanti
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.