Região: Alemanha

Versorgungsausgleich - Abänderung des Versorgungsausgleichs im Zusammenhang mit der sogenannten "Mütterrente"

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

18 Assinaturas

A petição não foi aceite.

18 Assinaturas

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass bei verrenteten und zwischen 2009 bis 2014 geschiedenen Paaren bei der Aufteilung der Mütterrente die Wesentlichkeitsgrenze aufgehoben wird.

Razões

Nach dem neuen Scheidungsrecht von 2009 wird der Versorgungsausgleich hälftig geteilt. Wenn Paare nach 2009 geschieden wurden und beide bereits Rentner sind, muss die Mütterrente auch hälftig geteilt werden. Dieses wird aber durch die Wesentlichkeitsgrenze 5% der Rentenhöhe verhindert. Damit werden Frauen bevorteilt und zwangsläufig die Männer benachteiligt. Dieser Nachteil kann nicht dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes entsprechen. Oder bei Frauen müsste auch die Wesentlichkeitsgrenze angewandt werden, d.h. keine Auszahlung der Mütterrente, die unterhalb 5% der Rentenhöhe liegt. Diese Eindeutigkeit braucht auch nicht durch Familiengerichte überprüft werden - mit entsprechenden Gerichts- und Anwaltskosten. Der Rentenversicherung liegen alle diesbezüglichen Daten vor. Wenn eine Anwendung der Wesentlichkeitsgrenze bei der Mütterrente - bei der hälftigen Aufteilung - dann bitte für beide Seiten, sonst ist es grundgesetzwidrig .

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Detalhes da petição

Petição iniciada: 02/02/2017
Petição termina: 08/05/2017
Região: Alemanha
Categoria:

Novidades

  • Pet 4-18-07-40302-039750 Versorgungsausgleich

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bei verrenteten und zwischen 2009 bis 2014
    geschiedenen Paaren bei der Aufteilung der Mütterrente die Wesentlichkeitsgrenze
    aufgehoben wird.

    Zur Begründung trägt der Petent vor, dass nach dem neuen Scheidungsrecht von 2009
    der Versorgungsausgleich hälftig geteilt werde. Wenn Paare nach 2009 geschieden
    wurden und bereits Rentner seien, müsse die Mütterrente auch hälftig geteilt werden.
    Dieses werde aber durch die Wesentlichkeitsgrenze von 5 Prozent der Rentenhöhe
    verhindert.... avançar

Die in der Petition aufgeführte Forderung halte ich für vollkommen berechtigt. Es stellt sich meir nur die Frage warum es nur für Scheidungen von 2009 - 2014 gelten soll. Die in 2014 eingeführte Mütterrente begünstigt einseitig geschiedene Mütter deren Kinder vor 1992 geboren wurde. Somit sollte eine automatische Neuberechnung des Versorgungsausgleich für alle Scheidungsfälle deren Kinder vor 1992 geboren wurden und deren Scheidung vor dem Einführungstermin der Mütterrente (2014) stattgefunden hat gelten.

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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