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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, den Versorgungsausgleich bei Scheidung neu zu regeln. Nach dem Tod des (der) Versorgungsberechtigten ist der übertragene Rentenanteil auf den ursprünglich Rentenberechtigten zurück zu übertragen.
Perustelut
Nach dem Tod der versorgungsberechtigten Person verfällt der übertragene Rentenanteil. D.h., dass der ursprünglich Berechtigte eines Teiles seiner Rente, die er aus versteuertem Einkommen erarbeitet hat , "beraubt" wird . Er bleibt z.B. bei einer Kürzung um 50% evtl. auf dem Niveau der Armutsgrenze bzw. darunter. Dieser Sachverhalt ist nicht erklärbar und nicht "verstehbar".
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Vetoomus alkoi:
08.05.2018
Vetoomus päättyy:
20.06.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 20.7.2019Pet 4-19-07-40302-006623 Versorgungsausgleich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Neuordnung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung
gefordert, dass nach dem Tod des Versorgungsberechtigten der übertragene
Rentenanteil auf den ursprünglich Rentenberechtigten zurückübertragen werden soll.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass nach dem Tod der
versorgungsberechtigten Person der übertragene Rentenanteil verfalle. Dies bedeute,
dass der ursprünglich Berechtigte eines Teils seiner Rente, die er aus versteuertem
Einkommen erarbeitet habe,... enemmän
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