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Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petiția se adresează: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich bei einer Ehescheidung derjenige, der einen Ausgleich leisten muss, nicht schon dann eine Rentenkürzung hinnehmen muss, wenn die Ex-Ehefrau noch gar keine Rente bezieht.
motive
Ab rechtskräftiger Scheidung wird demjenigen, der Versorgungsausgleich zugunsten des anderen Ehepartners leisten muß, der errechnete Ausgleichsbetrag von der monatlichen Rente abgezogen, auch dann, wenn der andere Ex-Ehepartner noch keine Rente erhält. D.h., ein Ehepartner erbringt eine "Leistung" in Form eines Rentenabzuges, obwohl der andere Partner noch keine Leistung erhält. Das ist schlichtweg ungerecht!
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Descarca (PDF)Informații privind petiția
Petiția a început:
05.09.2017
Petiția se încheie:
19.10.2017
Regiune:
Germania
categorie:
știri
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Pet 4-18-07-40302-045774 Versorgungsausgleich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich bei einer
Ehescheidung der ausgleichspflichtige Ehegatte nicht schon dann eine
Rentenkürzung hinnehmen muss, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch
keine Rente bezieht.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ab rechtskräftiger Scheidung
demjenigen, der Versorgungsausgleich zugunsten des anderen Ehepartners leisten
müsse, der errechnete Ausgleichsbetrag von der monatlichen Rente abgezogen
werde, auch dann, wenn der ehemalige... mai departe
Dezbatere
Verzeihen Sie bitte meinen schlimmen Fauxpas. Natürlich behält der DRV Bund und die VBL meine Rente nur bis zum Eintreten der Altersrente meines Ex-Mannes ein. Das wären dann doch nur schlappe 49.765 €. Isn't it ironic? Mit freundlichen Grüßen E. B.
Niciun argument CONTRA încă.