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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich bei einer Ehescheidung derjenige, der einen Ausgleich leisten muss, nicht schon dann eine Rentenkürzung hinnehmen muss, wenn die Ex-Ehefrau noch gar keine Rente bezieht.
Αιτιολόγηση
BegründungAb rechtskräftiger Scheidung wird demjenigen, der Versorgungsausgleich zugunsten des anderen Ehepartners leisten muß, der errechnete Ausgleichsbetrag von der monatlichen Rente abgezogen, auch dann, wenn der andere Ex-Ehepartner noch keine Rente erhält.
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κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
09/03/2018
Η αναφορά τελειώνει:
07/05/2018
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 22.05.2019Pet 4-19-07-40302-004779 Versorgungsausgleich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich nach einer
Ehescheidung die Versorgung der ausgleichspflichtigen Person erst dann gekürzt
wird, wenn auch die ausgleichsberechtigte Person eine Rente bezieht.
Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ab der
rechtskräftigen Ehescheidung der ausgleichspflichtigen Person der Ausgleichsbetrag
von der monatlichen Rente abgezogen werde, auch wenn die ausgleichsberechtigte
Person noch keine Rente erhielte.
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Συζήτηση
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