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Peticija je bila zavrnjena
To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija je naslovljena na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich bei einer Ehescheidung derjenige, der einen Ausgleich leisten muss, nicht schon dann eine Rentenkürzung hinnehmen muss, wenn die Ex-Ehefrau noch gar keine Rente bezieht.
razlog
BegründungAb rechtskräftiger Scheidung wird demjenigen, der Versorgungsausgleich zugunsten des anderen Ehepartners leisten muß, der errechnete Ausgleichsbetrag von der monatlichen Rente abgezogen, auch dann, wenn der andere Ex-Ehepartner noch keine Rente erhält.
Povezava do peticije
Listek za trganje s kodo QR
Prenesi (PDF)Informacije o peticiji
Peticija se je začela:
09. 03. 2018
Konec peticije:
07. 05. 2018
Regiji:
Nemčija
kategorijo:
novice
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Pet 4-19-07-40302-004779 Versorgungsausgleich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich nach einer
Ehescheidung die Versorgung der ausgleichspflichtigen Person erst dann gekürzt
wird, wenn auch die ausgleichsberechtigte Person eine Rente bezieht.
Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ab der
rechtskräftigen Ehescheidung der ausgleichspflichtigen Person der Ausgleichsbetrag
von der monatlichen Rente abgezogen werde, auch wenn die ausgleichsberechtigte
Person noch keine Rente erhielte.
Hinsichtlich der... naprej