Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition soll erreicht werden, dass in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VersorgAusglHärteG) folgende Einführung aufgenommen wird: Findet ein Ausgleich des Verpflichteteten statt, sind Sozialversicherungsbeiträge individuell zu berücksichtigen.
Begründung
Beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach einer Scheidung werden auch bei Rentnern die Betriebsrenten berücksichtigt. Die Familiengerichte teilen diese in der Regel hälftig. Die gesamten Sozialversicherungsleistungen trägt der Verpflichtete allein. Dadurch mindert sich sein verbleibender Anteil erheblich. Das ist ungerecht und oft diskriminierend.
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Erfolg: Der Petition wurde entsprochen
am 08.06.2017Ernst-Günther Höft
Versorgungsausgleich Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
werden konnte. Begründung Mit der Petition wird gefordert, in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten
im Versorgungsausgleich (VersorgAusglHärteG) folgende Einführung aufzunehmen:
Findet ein Ausgleich des Verpflichteten statt, sind Sozialversicherungsbeiträge
individuell zu berücksichtigen.
Der Petent kritisiert insbesondere, dass beim schuldrechtlichen Versorgungsaus-
gleich von Betriebsrenten die Sozialversicherungsbeiträge allein von der ausgleichs-
pflichtigen Person... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.