Erfolg

Versorgungsausgleich - Sozialversicherungsbeiträge individuell berücksichtigen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
0 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll erreicht werden, dass in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VersorgAusglHärteG) folgende Einführung aufgenommen wird: Findet ein Ausgleich des Verpflichteteten statt, sind Sozialversicherungsbeiträge individuell zu berücksichtigen.

Begründung

Beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach einer Scheidung werden auch bei Rentnern die Betriebsrenten berücksichtigt. Die Familiengerichte teilen diese in der Regel hälftig. Die gesamten Sozialversicherungsleistungen trägt der Verpflichtete allein. Dadurch mindert sich sein verbleibender Anteil erheblich. Das ist ungerecht und oft diskriminierend.

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Neuigkeiten

  • Ernst-Günther Höft

    Versorgungsausgleich Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    werden konnte. Begründung Mit der Petition wird gefordert, in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten
    im Versorgungsausgleich (VersorgAusglHärteG) folgende Einführung aufzunehmen:
    Findet ein Ausgleich des Verpflichteten statt, sind Sozialversicherungsbeiträge
    individuell zu berücksichtigen.

    Der Petent kritisiert insbesondere, dass beim schuldrechtlichen Versorgungsaus-
    gleich von Betriebsrenten die Sozialversicherungsbeiträge allein von der ausgleichs-
    pflichtigen Person... weiter

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