Петицію адресовано:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag möge die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Mieter *innen und Pächter *innen (von Gewerbeobjekten) in den Monaten der aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus angeordneten Kontaktreduzierungen (März, April und voraussichtlich Mai, evtl. Juni 2020) ihre Miete bzw. ihre Pacht ohne Benachteiligungen um bis zu 50% reduzieren bzw. dass auf Antrag bis zu 50% ihrer bereits gezahlten Mieten bzw. Pachten von Vermietern bzw. Verpächtern zurückerstattet werden.
мотиви
Die finanziellen Lasten und Risiken der unumgänglich gewordenen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus tragen viele gesellschaftliche Schichten und der Staat selbst mit seinem umfangreichen Hilfspaket vom 27.3.2020.
Vermieter *innen und -pächter *innen werden durch die vorgeschlagene Maßnahme – mit geringem bürokratischen Aufwand - zu einem eigenen wichtigen Beitrag zur Gesamtfinanzierung der krisenbedingten Einschränkungen herangezogen.
Mieter *innen und Pächter *innen der unteren Einkommensschichten werden – bei ihrem Hauptkostenfaktor - spürbar entlastet werden. Die finanzielle Belastung für Vermieter *innen und Verpächter *innen hält sich aufs ganze Jahr gesehen mit 12% bei 3 Krisenmonaten und 16,7% bei 4 Reduktionsmonaten in zumutbaren Grenzen.