6 Firmas
No se aceptó la petición.
La petición está dirigida a: Jobcenter
Wir sind als Bedarfsgemeinschaft gegen den Abzug unserer Nebeneinkünfte bereits zum 1. des Monats, da diese erst am 15. oder 20. gezahlt werden !
Razones.
Unsere Löhne durch unsere Nebentätigkeiten werden erst am 15. bzw. am 20. des Monats gezahlt, aber vom Jobcenter werden fiktiv Nebeneinkünfte zum 1. des Monats angerechnet, obwohl die Verdienstbescheinigungen oder Lohnabrechnungen zu diesem Zeitpunkt (1. des Monats) noch gar nicht vorliegen !
So erhalten wir zum 1. des Monats nicht einmal das lebensnotwendige Hartz IV !!!
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
24/11/2013
La petición termina:
23/01/2014
Región:
Jobcenters
Categoría, Tema:
Asuntos sociales
Noticias
-
Auch wenn am 01. des Monats nur gekürtzte Zahlung von ALG II erfolgt, da Nebeneinkünfte am 15. bzw. am 20. des Monats gezahlt werden, erfolgt der Ausgleich per 25. des Monats trotzdem noch innerhalb des laufenden Monats und wird verrechnet und per 30. des Monats gezahlt ! Der Widerspruch, die Beschwerde und die Petition wird daher abgelehnt !!!
Trotzdem danke ich Euch für Eure Unterstützung, wenn auch ohne Erfolg !!!