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Änderungen an der Petition
am 07.12.2022
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das Wahlgesetz muss verfassungskonform sein und speziell Artikel 38 GG einhalten. Jeder Deutsche, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat muss eine Stimmabgabe machen können und es muss sichergestellt sein, dass das Gleichheitsprinzip gilt. Auch bei einer Wiederholungswahl muss dies Grundrecht für alle gesichert sein. D.h. eine Wiederholungswahl muss immer auf Basis des Wählerverzeichnisses stattfinden, dass im Wahlbezirk beim ursprünglichen Wahlversuch galt. Der Fall, dass ein Wahlberechtigter im Wahlgebiet (hier Deutschland) sein Recht nicht wahrnehmen kann oder mehrfach wahrnehmen kann muss unterbunden sein. Das Wahlgesetzt muss entsprechend angepasst werden um sicher Artikel 38 GG für jeden Deutschen ab dem achtzehnte Lebensjahr zu gewährleisten. Eine politisches Mandat darf nur wirksam werden, nach einer gültigen Wahl mit amtlichen, korrekten Wahlergebnis. Bis dahin muss die bisherige Regierung im Amt bleiben, um keine illegalen Amtsbesetzungen zuzulassen im Sinne des angepassten Wahlgesetzes.
Das Wahlgesetz muss entsprechend angepasst werden um sicher Artikel 38 GG für jeden Deutschen ab dem achtzehnte Lebensjahr zu gewährleisten. Wir, meine Ehefrau und ich, sind im November von Berlin-Charlottenburg weggezogen nachdem wir bei der Bundestagswahl 2021 morgens formgerecht unsere Stimme 2 Monate zuvor abgegeben hatten. Nun möchten wir unser Wahlrecht in Deutschland zur noch nicht abgeschlossenen Bundestagswahl wahrnehmen mit jeweils 1 Stimmabgabe. Dies wird uns nach aktuellem Wahlgesetz verweigert. Das aktuelle Wahlgesetz sieht noch vor nach 6 Monaten ein neue Wählerverzeichnis zu erstellen, wie bei einer Neuwahl. Damit werden wir unseres Grundrechtes beraubt und Personen die neu zugezogen sind, können 2 Stimmen abgeben.
Petition gestartet:
07.12.2022
Sammlung endet:
06.03.2023
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte