Wahlrecht - Änderung des Artikels 38 des Grundgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
127 Unterstützende 127 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

127 Unterstützende 127 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Abgeordneten zukünftig unmittelbar gewählt werden.

Begründung

Artikel 38 des Grundgesetzes verlangt die unmittelbare Wahl der Abgeordneten.Die bestehende Praxis über feststehende Listen zu wählen, ist bereits eine deutliche Aufweichung des geforderten demokratischen Prinzips. Nach der reinen Lehre sollen einzelne Abgeordnete (und nicht Gruppen!) gewählt werden. Ich fordere daher die unmittelbare Wahl von Abgeordneten.

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