Regione: Germania

Wahlrecht - Änderung des Bundeswahlgesetzes

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

42 Firme

La petizione è stata respinta

42 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Bundeswahlgesetz (BWG) dahingehend zu ändern, dass die 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestages nur nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen gewählt werden. In jedem Wahlkreis soll statt einem Abgeordneten, zwei Abgeordnete direkt in den Deutschen Bundestag gewählt werden.Die bisherige Zweitstimme für Landeslisten (Parteien) soll stattdessen entfallen.Außerdem soll der/die Bundeskanzler/in zukünftig direkt vom deutschen Volk gewählt werden.

Motivazioni:

Mit der Änderung des Bundeswahlgesetz soll erreicht werden, dassArt. 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz verwirklicht wird: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“der Einfluss der Wähler, wer als Abgeordneter in den Bundestag einzieht und wer zum Bundeskanzler gewählt wird, gestärkt wirddie Mitglieder des Deutschen Bundestages nur noch dem Willen des Volkes, dem Recht u. Gesetz und ihrem Gewissen verpflichtet sind.die gesetzliche Anzahl der Mitglieder des DBT nach § 1 Satz 1 auf 598 Mitglieder begrenzt wird, da es keine Überhang- u. Ausgleichsmandate mehr gibt.

Link alla petizione

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 25/08/2016
La petizione termina: 14/11/2016
Regione: Germania
Categorie:

Novità

  • Pet 1-18-06-111-036060

    Wahlrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Eingabe wird eine Änderung des Bundeswahlgesetzes begehrt. So sollen die
    598 Abgeordneten nur nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen gewählt
    werden. In jedem Wahlkreis sollen statt eines Abgeordneten zwei Abgeordnete direkt
    in den Deutschen Bundestag gewählt werden. Die bisherige Zweitstimme für die
    Landesliste soll entfallen. Außerdem soll der Bundeskanzler direkt vom Volk gewählt
    werden.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine ... avanti

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