Regione: Vokietija

Wahlrecht - Änderung des Wahlprüfungsgesetzes

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
106 Palaikantis 106 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

106 Palaikantis 106 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2012
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Wahlprüfungsgesetz um eine Bestimmung zu ergänzen, nach der, für die Beurteilung der Frage ob festgestellte Wahlfehler Einfluss auf die Mandatsverteilung hatten oder hätten haben können, die Auswirkungen der Summe aller bisher durch den Wahlprüfungsausschuss festgestellten Wahlfehler maßgeblich sind.

Priežastis

Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages bereitet die Beschlussfassung des Parlamentes hinsichtlich eingegangener Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl vor. Voraussetzung eines begründeten Einspruchs ist das Vorliegen eines Wahlfehlers UND die Beurteilung der Frage, ob der einzelne Wahlfehler Einfluss auf die erfolgte Mandatsverteilung hatte oder zumindest hätte haben können.Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in Wahlprüfungsverfahren nicht selten geltend gemachte Wahlfehler bestätigt werden. Die Einsprüche scheitern jedoch dennoch regelmäßig an der der genannten zweiten Voraussetzung.Damit ist die (theoretische) Möglichkeit gegeben, dass bei jeder einzelnen Stimmabgabe ein Wahlfehler vorliegt; also gegen das geltende Wahlrecht verstoßen wurde; trotz Einspruch eines jeden Wählers die Wahl dennoch nicht erfolgreich angefochten werden kann; da eben wie ausgeführt über die Einsprüche jeweils separat entschieden wird.Der Petent ist sich bewusst, dass dieses theoretische Extrembeispiel fernab jeder Realität ist, er will hiermit lediglich sein Anliegen verdeutlichen. Praktische Beispiele, die eine Mandatsverschiebung (und sei es um nur einen Sitz) zur Folge haben sind jedoch ohne weiteres vorstellbar. (beispielsweise bei knappen Ergebnissen und mehreren festgestellten Wahlfehlern innerhalb eines Wahlkreises (Erststimme) bzw. Bundeslandes (Zweitstimme).Eine Gesamtbetrachtung aller festgestellten Wahlfehler und deren möglichen Auswirkungen scheint daher dringend geboten.Der Petent hält es für sinnvoll zu prüfen, ob das Anliegen dieser Petition im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratung eines neuen Wahlrechtes im Sachzusammenhang behandelt werden kann.

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žinios

  • Pet 1-17-06-111-042208Wahlrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird eine Änderung des Wahlprüfungsgesetzes gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass
    Voraussetzung für einen begründeten Einspruch gegen die Gültigkeit einer
    Bundestagswahl das Vorliegen eines Wahlfehlers sowie die Feststellung sei, dass
    der einzelne Wahlfehler Einfluss auf die erfolgte Mandatsverteilung hatte oder
    zumindest hätte haben können. Die Einsprüche würden jedoch regelmäßig an der
    zweiten Voraussetzung scheitern. Vor diesem Hintergrund sei die theoretische
    Möglichkeit... toliau

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