Wahlrecht mit 18 (oder spätestens mit 19)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

Die repräsentative Demokratie beruht auf der Vertretung der Bürger durch die gewählten Parlamentarier. Die Stimme vieler 18- bis 21-jähriger ist jedoch nicht vertreten, weil sie bei der letzten Wahl noch nicht volljährig waren. Stattdessen sind im Bundestag Dutzende „Geister-Abgeordnete“ vertreten, die ihren Sitz rechnerisch Wählern verdanken, die seit der letzten Wahl verstorben sind, damit aber immer noch über die Geschicke unseres Landes bestimmen. Im Gegensatz sind bis zu vier Jahrgänge von jungen Menschen zwar nominell Wahlberechtigt, sie hatten aber noch keine Gelegenheit zu einer Wahl auf der jeweiligen regionalen Ebene.
 
Daher sollen neu Wahlberechtigte spätestens zwei Jahre nach der vorigen Bundestagswahl an einer Nachwahl zum Bundestag teilnehmen können. Dazu berechtigt sind dann Deutsche, die seitdem 18 Jahre at geworden sind, sowie neu eingebürgerte Menschen. Junge Menschen haben andere Auffassungen und andere Prioritäten als ältere. Bei unterschiedlichen Wahlergebnissen unter den Erstwählern würden sich die Stimmanteile der Parteien verschieben.
 
Die Nachwahl würde dazu führen, dass sich die Politik mehr für die Interessen junger Menschen einsetzt bzw. für Themen, die der Jugend wichtig sind. Ein Einsatz für höhere Renten und Staatsschulden, für Kohlestrom oder für Wehrpflicht hätte Folgen.

Begründung

Bei einer Bundestagswahl "Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat" (Art. 38 Grundgesetz). Ein Wahlrecht mit 16 Jahren würde ebenfalls die Vertretung der jungen Generation verstärken. Wegen der Festlegung im Grundgesetz kann eine Änderung des Wahlalters auf Bundesebene nicht ohne weiteres durch Änderung des Bundeswahlgesetzes eingeführt werden. Will man den Einfluss junger Menschen auf den Bundestag stärken, muss man also bereits 18-jährigen mehr Einfluss geben.
 
Nachwahlen für mind. 18-jährige und anschließende Neuberechnung der Mandate können mit einfacher Mehrheit des Bundestags eingeführt werden. Zudem würde ein Wahlrecht ab 16 weiterhin zu einer relativen Benachteiligung derjenigen führen, die erst kurz nach dem Wahltag das Wahlalter erreichen – nur dass es dann andere Geburtsjahrgänge treffen würde.
 
Die Formulierung der Petition lässt u.a. offen, ob das Recht zur nachträglichen Stimmabgabe unmittelbar nach dem 18. Geburtstag eingeräumt wird, nach je einem Jahr für alle 18-jährigen oder einmal je Wahlperiode nach zwei Jahren, in der Mitte der Legislaturperiode. Bevorzugen würde ich eine Nachwahl nach der halben Zeit. Damit würde die Vertretungslücke halbiert werden, aber es gäbe nicht zu viel Unruhe wie bei jährlichen Terminen und auch keinen ständigen Wahlkampf. Die Konzentration der Nachwahl auf einen Termin, bei dem rund 2% Neuwähler die Zusammensetzung des Bundestags ein wenig beeinflussen können, dient auch der besseren Mobilisierung. Vergleichsweise wird im US-Senat alle zwei Jahre ein Teil der Abgeordneten ausgetauscht, die anderen bleiben im Amt. Im Vereinigten Königreich gibt es Nachwahlen beim Tod eines Wahlkreisabgeordneten. Solche Anlässe werfen dann immer ein Schlaglicht auf die Stimmung bei einem Teil der Wahlberechtigten des Landes und dienen der Demokratie.
 
Ich würde vorschlagen, bei Nachwahlen zum Bundestag keine Abstimmung über Direktmandate durchzuführen, sondern nur Zweitstimmen für die Listenmandate zu ermöglichen. In den meisten Wahlkreisen würden um maximal 2% Stimmanteile ohnehin keine Änderung des Wahlkreisabgeordneten ergeben, und eine nachträgliche Entziehung des Mandats wäre unpopulär. Bei gegenüber der Hauptwahl unveränderten Listen bekämen die Parteien zusätzliche Anreize, bereits dann für die Jugend attraktive Menschen auf die Listen zu setzen, während eine neue „Jugendliste“ ausschließlich für die Nachwahl ein verzerrtes Bild der Parteien abgäbe. Eine nachträgliche Überschreitung oder Unterschreitung der 5%-Hürde sollte nicht für den gesamten Bundestag gewertet werden, allenfalls für die neu gewonnenen Mandate, da sich sonst ein unverhältnismäßig hohes Stimmgewicht ergeben könnte, wenn die Jungwähler z.B. einer Partei gezielt über die knapp verfehlte 5%-Hürde helfen könnten. Es wäre indes möglich, für neu gewählte Abgeordnete eine gesonderte Hürde einzuziehen, die nur in Bezug auf den Anteil unter den Jungwählern erreicht werden müsste.
Es bestehen die drei Möglichkeiten, (1) generell zusätzliche Mandate im Verhältnis zur Zahl der Neuwähler zu vergeben, (2) nur denjenigen Parteien zusätzliche Abgeordnete zu gewähren, die unter der Jungwählern stärker abgeschnitten haben als die der Hauptwahl, so dass die Proportionen wieder hergestellt werden, oder (3) eine Neuberechnung aller Sitzansprüche vorzunehmen, so dass Parteien mit schlechten Ergebnissen unter den Jungwählern auch Sitze verlieren können. Wegen den komplexen Verhältnissen bei einer kompletten Neuberechnung, die bei konsequenter Durchführung auch die Unterverteilung innerhalb einer Partei ändern könnte, würde ich zur zweiten Lösung tendieren. Bei analogem Vorgehen bei der Europawahl müsste eine nachträgliche Korrektur stattfinden, da die deutsche Mandatszahl feststeht. Generelle Maßnahmen gegen die Aufblähung des Bundestags sind unabhängig hiervon zu treffen, vorzugsweise durch eine Vergabe von Wahlkreismandaten ohne Überhangmandate, also nur eine Mandatszahl, die sich nach den Zweitstimmen ergibt, womit dann auch Ausgleichsmandate entfallen.
 
Bei Einführung einer Nachwahl in der kommenden Wahlperiode könnte diese nach etwas weniger als zwei Jahren zeitgleich mit der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 stattfinden. In anderen Jahren wäre eine Terminwahl in Anlehnung an Landtagswahlen möglich, wenn eine gewisse Bündelung gewünscht wird und sich terminlich ergibt.
Die Nachwahl kann wie gewohnt in Wahllokalen und mit Briefwahl stattfinden, wobei es wenger Wahllokale gäbe und die Briefwahl wegen der weiteren Wege erleichtert werden sollte.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.03.2021
Sammlung endet: 05.05.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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