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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, bei Bundestagswahlen die zur Zeit als "Erststimme" und "Zweitstimme" bezeichneten Stimmen umzubenennen. Mein Vorschlag wäre: "Wahlkreis-Kandidaten-Stimme" und "Parteien-Bundestags-Stimme".
Perustelut
Die zur Zeit verwendeten Bezeichnungen sind missverständlich, weil sie den zugrunde liegenden Sachverhalt in keiner Weise erklären. Bei der Bezeichnung "Zweitstimme" klingt sogar eine negative Konnotation durch im Sinne von "zweitrangig" bzw. "weniger wichtig". Als langjähriger Wahlvorstand und Wahlkämpfer weiß ich, dass auch ältere Wähler immer wieder irritiert reagieren, wenn sie gebeten werden, den Sachverhalt zu erläutern. Diese Probleme sind unnötig und einfach zu minimieren, s. o.
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Vetoomus alkoi:
16.03.2018
Vetoomus päättyy:
15.05.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 22.5.2019Pet 1-19-06-111-004867 Wahlrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird eine Umbenennung der Erststimme in
„Wahlkreis-Kandidaten-Stimme“ und der Zweitstimme in
„Parteien-Bundestags-Stimme“ gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die derzeit
verwendeten Bezeichnungen „Erst- und Zweitstimme“ bei Bundestagswahlen
missverständlich und nicht ausreichend erklärend seien. Die Bezeichnung
„Zweitstimme“ habe sogar eine negative Konnotation im Sinne von „zweitrangig“ bzw.
„weniger wichtig“.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem... enemmän
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