Région: Allemagne

Wahlrecht - Vorschlag zur Vermeidung von Überhangmandaten

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
191 Soutien 191 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

191 Soutien 191 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…den Entwurf des Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlrechtes (Drucksache 17/11819 vom 11.12.2012) so zu verändern, dass die neue Regelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die 598 Sitze auf Basis der gesamten erzielten Stimmen erfolgt, d.h. eine Geamtsumme aus den Zweitstimmen (Landeslisten) plus den Erststimmen für die Direktmandate.

Raison

Es fallen keine Überhangmandate mehr an.Die neue Oberverteilung der Sitzverteilung ist damit nicht erforderlich und kann daher ersatzlos gestrichen werden.Der Bundestag wird nicht aufgebläht. Die laut Gesetz vorgesehene Anzahl von Abgeordneten in Höhe von 598 Mandatsträgern wird eingehalten. Es entstehen enorme Reduzierungen bei den Aufwendungen gegenüber der heutigen 17.Wahlperiode.

Lien vers la pétition

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Actualités

  • Pet 1-17-06-111-046776

    Wahlrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Eingabe werden Vorschläge zum Bundeswahlgesetz hinsichtlich der
    Sitzverteilung zur Vermeidung von Überhangmandaten bei Bundestagswahlen
    unterbreitet.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 191 Mitzeichnungen und
    25 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen... plus loin

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Pas encore un argument CONTRA.

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