Erfolg
Verwaltung

Wahlsystem-Anpassung, Mitglieder im Bundestag begrenzen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
166 Unterstützende 163 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

166 Unterstützende 163 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Wahlgesetz zum Bundestag so geändert wird, dass max. z.B. 600 Abgeordnete gewählt werden können, und nicht durch Ausgleichs- und Überhangmandate auf über 700 steigt.

Hier ist eine Überarbeitung offenbar notwendig um eine Ausweitung, durch etwaige Ausgleichs- und Überhangmandate ohne Begrenzungen zu ermöglichen.

Der Bundestag ist seit Beginn von 402 auf aktuell 709 Mitglieder angewachsen.

Ferner kommen Direktmandate dem Bürgerwillen näher.

Begründung

Die bisherigen Grundlagen sind: Das Bundestagswahlrecht regelt die Wahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Nach den in Art.38 Abs.1 Satz1 Grundgesetz (GG) festgelegten Wahlrechtsgrundsätzen ist die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Da dies weder von der Bedeutung, noch von der Verbesserung zu einem Vorteil führt, und nur zu einer unnötigen Kostensteigerung beiträgt, ist dies nicht sinnvoll. Um dies zu ermöglichen ist ggfls. Eine Anpassung des Wahlsystems notwendig?

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Deutsche Bundestag verpflichtet das Wahlrecht zu verändern, da die bisherige Praxis der Verteilung der Überhangmandate, wodurch ein negatives Stimmengewicht entstehen konnte, nach Ansicht des Gerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Dies ist offenbar noch nicht ausreichend geschehen.

Bereits der ausgeschiedene Parlamentspräsident Lammert hatte in der letzten Legislaturperiode genau vor der nun eingetretenen Entwicklung gewarnt. Bei der Bevölkerung entsteht nur der Eindruck der "Selbstbedienungsmentalität".

Jeder Abgeordnete erhält aktuell für seinen Dienst eine monatliche Entschädigung (Diät) von 9541,74 Euro.Dazu kommt noch einmal eine steuerfreie Kostenpauschale von 4318,38 Euro im Monat, mit der er unter anderem sein Wahlkreisbüro und den Zweitwohnsitz in der Hauptstadt Berlin finanzieren kann.

Ferner ist anzumerken, dass dieses System auch unangemessen ist, weil : USA Bevölkerung: 325,7 Mio.(2017) 435 Abgeordnete

Deutschland Bevölkerung: 82,67Mio. (2016 ) 709 Abgeordnete / erster Bundestag hatte 402 Abgeordnete

Ich plädiere für mehr Direktmandate, da so der Bürgerwille (nicht nur der Parteiwille) am Besten zu repräsentieren ist.

Dt. Bundestag: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Ich habe in diversen Presse-Infos und nun in meinem aktuellen, entstehenden Buch :

    Soziale Marktwirtschaft ADE. Wie Gier, falsche politische Rahmenbedingungen und Blender ein Land verändern können.

    Zu Thema "Politik / Bundestag" habe ich darin ebenfalls Stellung genommen. Es ist traurig, dass wir als Wahlvolk so wenig respektiert werden. Es ist fragwürdig, dass wir solchen Politkern unser Land anvertrauen. Art 20 im GG ... was nun?

Geht es nicht um folgende wichtigen Punkte ? a) Bundestag gut zu besetzen. Nicht Masse sondern Klasse, b) den Volkswillen repräsentieren / umzusetzen, c)) mit qualitativ guten Personen, d) den Parteiproporz einzudämmen, e) Mandatsträger zu erhalten, die auch mal nach eigenem Gewissen abstimmen. Siegfried Wüst, Mauern

Mehr Direktmandate bedeuten das wir vom Verhältnis- zum Mehrheitsprinzip überwechseln. SPD und CDU würden dadurch gestärkt, während die kleinen Parteien darunter leiden. Wenn man das Wahlergebnis der letzten Bundestagswahl betrachten würden dadurch 30% der Wähler nicht mehr ausreichend repräsentiert werden. Die Kombination von Verhältnis- und Mehrheitswahl bedingt nun mal leider das der Bundestag größer wird, wenn die "großen" Parteien verhältnismäßig nicht mehr so groß sind.

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