Wehrverfassung - Schaffung militärischer Karrieremöglichkeiten für Ausländer in der Bundeswehr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Unterstützende 14 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

14 Unterstützende 14 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, militärische Karrieremöglichkeiten für Ausländer in der Bundeswehr zu eröffnen.

Begründung

Da ein Nachwuchsmangel bei den Streitkräften in der BRD besteht, könnte der Bundestag bzw. der Verteidigungsausschuss nach einer zuvor zusätzlichen Beratung zum erwähnten Thema, die Karriere auch für Ausländer nach Veränderung der Gesetzeslage zu dem o.g. Thema ermöglichen. Somit könnte die aktuelle Gesetzeslage— nach der in der Bundeswehr nur Deutsche i.S.d. Artikels 116 des GG dienen dürfen— abgesetzt werden. Um eine Eröffnung des Tores zu einer Fremdenlegion nach französischem Mustern zu verhindern und eine professionelle Überwachung der Datenbank der Kandidaten zu sichern, sollten die Kandidaten selbst folgende Voraussetzungen erfüllen:— Aufenthaltsdauer in Deutschland seit mind. 3 Jahren (sowohl fur Unions-/EWR- und Schweizer Bürger als auch Drittstaatsangehörige);— Ein einfaches/behördliches Führungszeugnis für Drittstaatsangehörige und zusätzlich ein europäisches Führungszeugnis für EU-Bürger;— Befristung des Arbeitsvertrags: 6 Monate für den ersten Vertrag [1] und— nach einer möglichen Verlängerung— ab mindestens 3 Jahre für den weiteren [2];— Staatsangehörigkeit weder eines Kriegsgebietes noch Ländern, die unter der Liste der NATO-Einsatzgebieten mit bestimmter Mission stehen (Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia, Kosovo etc.);— Mindestlohn für den Arbeitsvertrag während den ersten 6 Monate [3];— Rechtsstatus des Kandidaten als ''Söldner'' angesen dem Gesetzes seines Herkunftslandes: im Vertrag einen Punkt hinzufügen, je nach der Kandidat rein einerseits die Verantwortung gegenüber dem GG seines Landes trägt [4].Erweiterte Begründungen und zusätzliche Information:[1]— Es benötigt einige Zeit, um das richtige Einsatzgebiet (im Sinne des definierten Bereichs) für die Kandidaten herauszufinden, je nach seiner/ihrer Qualifizierung und Nachfrage zu den offenen Stellen seitens der Bundeswehr. Die Karriereberatung erfolgt jedoch vor dem Unterschreiben des Vertrags, s. vor dem Diensteinstieg.[2]— Ein Kandidat sollte eine langfristige Perspektive im Status eines Arbeitnehmers leisten, um somit den Mangel bei de Bundeswehr zu beheben;[3]— Je nach Qualifizierung und Einsatzgebietes des Kand., sollte später ein Arbeitslohn in der Höhe entstehen, dass auch Soldaten mit deutscher Staatsangehörigkeit in entsprechender Abteilung der Bundeswehr erhalten;[4]— Da in vielen Ländern solch ein Wehrdienst von Drittstaatsangehörigen als Söldnertum im Rechtsstatus seitens ihrer Regierung bezeichnet wird, sollte rein einseitige Verantwortung des Kandidaten gegenüber des GG seinem Herkunftslandes eingestellt werden, womit die Bundeswehr— nach dem Vertrag— keine Verantwortung gegenüber dem GG anderen Länder trägt. Jedoch ist der Soldat selbst verpflichtet einen Dienst im Interesse der BRD, repräsentiert durch die Bundeswehr, zu leisten und kann sich andererseits strafbar gegenüber dem Gesetz der BRD machen. Alle anderen Nuancen bzw. Rechte und Pflichten des ausl. Soldaten sollten durch das Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten geregelt werden.

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