Gesundheit

Wer pflegt, braucht Hilfe, Beistand und Beratung!

Petition richtet sich an
Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss
780 Unterstützende 723 in Sachsen-Anhalt

Sammlung beendet

780 Unterstützende 723 in Sachsen-Anhalt

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 25.04.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Sachsen-Anhalt hat sich im Jahr 2009 gegen die Einrichtung von Pflegestützpunkten entschieden.

Gespräche mit Mitgliedern und Ratsuchenden haben gezeigt, dass in dadurch eine kompetente und neutrale Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, wie in den §§ 7a und 7b des SGB XI garantiert, oftmals nicht sichergestellt ist.

Quelle: (1)   https://www.test.de/Pflegestuetzpunkte-Nur-jeder-dritte-beraet-gut-4149337-4149344/

(2)   https://docplayer.org/82947732-Vernetzte-pflegeberatung-sachsen-anhalt.html

Daher fordern wir die Einrichtung von NEUTRALEN und UNABHÄNGIGEN Beratungszentren in Wohnortnähe (eine Beratungsstelle/20.000 Einwohner).

Begründung

In Sachsen-Anhalt gibt es ca. 130.000 pflegebedürftige Menschen.

Quelle: https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/bildung-sozialleistungen-gesundheit/gesundheitswesen/pflege/

Von diesen werden 72% zu Hause in ihrem häuslichen Umfeld durch ihre Angehörigen versorgt.

Quelle: https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/bildung-sozialleistungen-gesundheit/gesundheitswesen/pflege/

Damit ist die Familie das Rückgrat und der größte Pflegedienst in unserem Land.

Die physischen und psychischen Belastungen der Angehörigen sind sehr hoch.

Das Resultat dieser Dauerbelastung ist seit Jahren deutlich sichtbar: pflegende Angehörige werden häufiger krank als andere Arbeitnehmer:innen, pflegende Angehörige leiden unter Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder psychischen Störungen.

Aber trotz dieser enormen gesundheitlichen Probleme pflegen sie unermüdlich allein weiter, obwohl ihnen zahlreiche Entlastungs- und Hilfsangebote zustehen. 

In unserem Bundesland erfolgt über diese Angebote jedoch eine äußerst unzureichende Aufklärung und Transparenz.

Gespräche mit Mitgliedern und Ratsuchenden haben gezeigt, dass kompetente und neutrale Beratungen (§§ 7a, 7b SGB XI) und die gesetzlichen Ansprüche auf diese oft nicht sichergestellt sind.

Quelle: (1)   https://www.test.de/Pflegestuetzpunkte-Nur-jeder-dritte-beraet-gut-4149337-4149344/

(2)   https://docplayer.org/82947732-Vernetzte-pflegeberatung-sachsen-anhalt.html

Grund hierfür war die Entscheidung des Landes Sachsen-Anhalt, den Weg der sogenannten „vernetzten Pflegeberatung“ einzuschlagen und nicht, wie im SGB XI empfohlen, Pflegestützpunkte als neutrale und unabhängige Beratungsstellen zu implementieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, ABiSA e.V. aus Schönebeck
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