Salute

Wer pflegt, braucht Hilfe, Beistand und Beratung!

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Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss
780 Supporto 723 in Sassonia-Anhalt

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  1. Iniziato 2021
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 25/04/2022
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Sachsen-Anhalt hat sich im Jahr 2009 gegen die Einrichtung von Pflegestützpunkten entschieden.

Gespräche mit Mitgliedern und Ratsuchenden haben gezeigt, dass in dadurch eine kompetente und neutrale Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, wie in den §§ 7a und 7b des SGB XI garantiert, oftmals nicht sichergestellt ist.

Quelle: (1)   https://www.test.de/Pflegestuetzpunkte-Nur-jeder-dritte-beraet-gut-4149337-4149344/

(2)   https://docplayer.org/82947732-Vernetzte-pflegeberatung-sachsen-anhalt.html

Daher fordern wir die Einrichtung von NEUTRALEN und UNABHÄNGIGEN Beratungszentren in Wohnortnähe (eine Beratungsstelle/20.000 Einwohner).

Motivazioni:

In Sachsen-Anhalt gibt es ca. 130.000 pflegebedürftige Menschen.

Quelle: https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/bildung-sozialleistungen-gesundheit/gesundheitswesen/pflege/

Von diesen werden 72% zu Hause in ihrem häuslichen Umfeld durch ihre Angehörigen versorgt.

Quelle: https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/bildung-sozialleistungen-gesundheit/gesundheitswesen/pflege/

Damit ist die Familie das Rückgrat und der größte Pflegedienst in unserem Land.

Die physischen und psychischen Belastungen der Angehörigen sind sehr hoch.

Das Resultat dieser Dauerbelastung ist seit Jahren deutlich sichtbar: pflegende Angehörige werden häufiger krank als andere Arbeitnehmer:innen, pflegende Angehörige leiden unter Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder psychischen Störungen.

Aber trotz dieser enormen gesundheitlichen Probleme pflegen sie unermüdlich allein weiter, obwohl ihnen zahlreiche Entlastungs- und Hilfsangebote zustehen. 

In unserem Bundesland erfolgt über diese Angebote jedoch eine äußerst unzureichende Aufklärung und Transparenz.

Gespräche mit Mitgliedern und Ratsuchenden haben gezeigt, dass kompetente und neutrale Beratungen (§§ 7a, 7b SGB XI) und die gesetzlichen Ansprüche auf diese oft nicht sichergestellt sind.

Quelle: (1)   https://www.test.de/Pflegestuetzpunkte-Nur-jeder-dritte-beraet-gut-4149337-4149344/

(2)   https://docplayer.org/82947732-Vernetzte-pflegeberatung-sachsen-anhalt.html

Grund hierfür war die Entscheidung des Landes Sachsen-Anhalt, den Weg der sogenannten „vernetzten Pflegeberatung“ einzuschlagen und nicht, wie im SGB XI empfohlen, Pflegestützpunkte als neutrale und unabhängige Beratungsstellen zu implementieren.

Grazie davvero per il vostro appoggio, ABiSA e.V. da Schönebeck
Domande ai promotori

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