Regiune: Germania
 

Wettbewerb/Regulierung - Änderung der Ladesäulenverordnung

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Petiția este adresată către
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

1.139 Semnături

Petiția este respinsă.

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  1. Început 2018
  2. Colecția a fost finalizată
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags.

Petiția este adresată către: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge die "Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden ist" nach dem Vorbild anderer EU-Staaten so anpassen, dass die Firma Tesla Motors, Inc. (Tesla) weiterhin das eigene Ladesäulennetzwerk (Superchargers) ausbauen und warten kann. Die aktuelle Gesetzgebung schadet nicht nur den Kunden, sondern auch den Aussichten auf das Erreichen der Klimaschutzziele.

motive

Elektromobilität hat bereits den Automobilmarkt und die allgemeine Mentalität im Bezug auf Elektro-Autos verändert.Unabdingbar ist, dass besonders die Firma Tesla Motors, Inc (Tesla) diesen Anstoß mit marktfähigen Elektroautos geliefert hat.Die etlichen Vorteile von Elektroautos sollen hier nicht diskutiert werden. Es steht jedoch fest, dass es das Ziel sein sollte, Elektromobilität zu fördern, unter Anderem wird dies auch von der Regierung durch Zielsetzungen bestätigt.Bedauerlicherweise wird einer der wichtigsten Hersteller für marktfähige und praxistaugliche Elektroautos, Tesla, daran gehindert, das Wachstum der Quote an Elektroautos voranzubringen, indem durch die "Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden ist" das Ausbauen des Hauseigenen Ladesäulennetzwerks unterdrückt wird. Demnach müssen alle öffentlichen, neu errichteten oder umgebauten Ladesäulen, der von Tesla verwendeten Ladegeschwindigkeit, den CSS Standart verwenden, bevorzugen und für alle Automobile zur Verfügung stehen. Öffentlich ist hierbei so definiert, dass eine Ladesäule auch auf privatem Grund als öffentlich gilt, solang sie frei zugänglich ist. Diss schließt Teslas Superchargers ein. Auch wenn es zunächst gut klingt einen universellen CSS-standart voranzubringen, ist die Umsetzung für Tesla jedoch nicht möglich: Tesla verwendet nicht den CSS-Standart, unter Anderem um Kommunikation zwischen Auto und Ladesäule erlauben zu können. Auch kann Tesla nur diese beeindruckende Infrastruktur aufbauen, da sie als Alleinstellungsmerkmal für Tesla essenziell ist. Tesla könnte diese Infrastruktur logischerweise unmöglich weiterhin ausbauen, wenn durch eine Öffnung für Autos aller Marken die Exklusivität der Ladesäulen und somit der wirtschaftliche Anreiz für den Bau und Betrieb wegfällt. Als Resultat gibt es weniger Elektroautos auf den Straßen, da Tesla eine der wenigen Firmen ist, welche praxistaugliche Elektroautos herstellt. Während in anderen Ländern die Feinstaub-, Kohlenstoffdioxid- und Stickstoffoxidbelastung aufgrund wachsender Quote an Elektroautos durch bessere Alltagstauglichkeit, unter Anderem durch verbesserte Ladestruktur, stark sinken wird, werden in Deutschland Innovatoren unterdrückt. Um den Anschluss nicht zu verpassen, muss auch in Deutschland das Supercharger-Netzwerk weiterhin ausgebaut und gewartet werden dürfen. Zwar ist ein verlässliches CSS-Ladenetzwerk sehr wichtig, dies lässt sich aber nicht durch das Beinträchtigen des Ausbaus von allen anderen Standarts erreichen. Hiermit wird höchstens eine Verlangsamung der "elektrischen Mobilitätsrevolution" erreicht, und das kann nicht im Interesse des Bürgers sein.

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Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 08.01.2018
Colecția se termină: 21.02.2018
Regiune: Germania
categorie:  

știri

  • Pet 1-19-09-7517-002466 Wettbewerb/Regulierung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Ladesäulenverordnung, letztmalig geändert am
    1. Juni 2017, dahingehend anzupassen, dass die Firma Tesla, Inc. weiterhin das
    eigene Ladesäulennetzwerk ausbauen und warten kann.

    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 1.141 Mitzeichnungen und
    49 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
    Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass Elektromobilität den
    Automobilmarkt verändere, woran die Firma Tesla, Inc. entscheidenden Anteil habe,
    indem sie marktfähige Elektroautos produziere. Diese Firma werde aber durch die
    „Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die durch Artikel 1 der
    Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden ist“, daran gehindert,
    das Wachstum der Quote an Elektroautos voranzubringen, da das Ausbauen des
    hauseigenen Ladesäulennetzwerkes unterdrückt werde. Alle öffentlichen – neu
    errichteten oder umgebauten – Ladesäulen müssten demnach dem für den
    Schnellladevorgang dem CSS-Standard entsprechen, wobei auch sogenannte
    Supercharger von Tesla, Inc. eingeschlossen sei. Für Tesla, Inc. sei dies jedoch
    unmöglich, denn man verwende, um die Kommunikation zwischen Fahrzeug und
    Ladesäule erlauben zu können, nicht den CSS-Standard. Zudem könne Tesla, Incl.
    seine Infrastruktur nicht weiter ausbauen, wenn durch die Öffnung für Fahrzeuge aller
    Marken die Exklusivität der Ladesäulen und damit der wirtschaftliche Anreiz für den
    Bau und Betrieb wegfalle.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
    Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – hier dem Bundesministerium für
    Wirtschaft und Energie – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Petition
    darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
    Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss hält zunächst zum Thema Ladesäulenverordnung (LSV) fest,
    dass die Bundesregierung Deutschland als Leitmarkt der Elektromobilität zum Ziel hat.
    Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2018 ist zum Thema
    Elektromobilität und Ladeinfrastruktur auf Seite 77 festgehalten:

    „Wir wollen die Elektromobilität (batterieelektrisch, Wasserstoff und Brennstoffzelle) in
    Deutschland deutlich voranbringen und die bestehende Förderkulisse, wo erforderlich,
    über das Jahr 2020 hinaus aufstocken und ergänzen. Wir wollen den Aufbau einer
    flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur intensivieren. Ziel ist, bis 2020
    mindestens 100.000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zusätzlich verfügbar zu machen
    – wovon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Zudem wollen wir
    die Errichtung von privaten Ladesäulen fördern. Für eine nachhaltige Umstellung der
    Busflotten auf alternative Antriebe sind neben den Fahrzeugen auch eine geeignete
    Ladeinfrastruktur sowie Betriebsmanagementsysteme erforderlich. Den Einbau von
    Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie
    Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich
    erleichtern. Außerdem werden wir die gesetzlichen Bedingungen für
    benutzerfreundliche Bezahlsysteme verbessern.“

    Industriepolitische Maßnahmen wie die Einführung einheitlicher Stecker sollen das
    „Auftanken“ von Elektrofahrzeugen langfristig vereinfachen und so Elektromobilität in
    Deutschland generell fördern. Dies geschieht nicht zuletzt aus dem Grund, die
    Klimaschutzziele zu erreichen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass es – wie in der
    Petition angenommen – nicht die Intention der LSV ist, Tesla, Inc. am Wachstum zu
    hindern, sondern eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für die Nutzung von
    Elektrofahrzeugen zu schaffen.

    Der Ausschuss weist darauf hin, dass durch die Petition eine Überbetonung der
    Interessen der Firma Tesla, Inc. erfolgt, wobei jedoch die Nutzerinnen und Nutzer
    eines Tesla-Fahrzeuges die in Deutschland bestehende CCS-Ladeinfrastruktur
    nutzen. Der Ausschuss geht davon aus, dass sie die noch aufzubauende
    CCS-Ladeinfrastruktur nutzen werden. Tesla, Inc. hingegen ermöglicht an der
    Ladeinfrastruktur mit deren sog. Superchargern nicht das Laden anderer Fabrikate.
    Eine Veränderung der LSV im Sinne der Petition würde daher zu einer starken
    Bevorzugung der Nutzung von Tesla-Fahrzeugen führen. Für Tesla, Inc. aber wäre es
    technisch möglich, CCS-Ladevorrichtungen in die in Deutschland bzw. der
    Europäischen Union (EU) verkauften Fahrzeuge einzubauen. Einen entsprechenden
    Bauraum hierfür hat die Firma bei zukünftigen Modellen (Model 3) bereits vorgesehen.

    Der Ausschuss bemerkt ferner, dass die in Deutschland und der EU bestehenden
    Tesla-Supercharger in ihrer Anzahl bei weitem nicht ausreichen werden, um die
    Nachfrage bei einem zukünftigen Massenmarkt an Elektromobilität abdecken zu
    können. Daher ist eine stärkere Einbindung der CCS-Technologie auch für Tesla, Inc.
    dringend notwendig.

    Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
    parlamentarischen Handlungsbedarf erkennen und empfiehlt, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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