Widerspruchsregelung bei der Organspende

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

10 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

10 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag

Durch die Einführung der doppelten Widerspruchsregelung wird eine Erhöhung der Organspenden erreicht.

Begründung

Wird die Abstimmungsvorlage angenommen, würden gemäß des dazu eingebrachten Gesetzentwurfs grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger im Falle ihres Hirntodes als potentiell organspendende Personen gelten, sofern zu Lebzeiten kein Widerspruch erklärt wurde. Es findet keine Organentnahme gegen den Willen der verstorbenen Person statt. Ein Widerspruch soll möglichst bei einem einzuführenden Register hinterlegt, alternativ über einen Organspendeausweis und/ oder eine Patientenverfügung und/ oder den Angehörigen gegenüber geäußert werden. Eine Begründung ist nicht notwendig. Liegt keine Entscheidung gegen die Organspende vor, führt dies nur im Fall des Hirntodes grundsätzlich zu einer Organspende.Um eine informierte Entscheidung treffen zu können, wird jede zur Organspende berechtigte Person ab dem 16. Lebensjahr innerhalb von sechs Monaten dreimal schriftlich über die inkraftzutretende Widerspruchsregelung informiert.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.05.2021
Sammlung endet: 26.07.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die gilt auch über den Tod hinaus. Deshalb kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass jemand, der nicht widersprochen hat, Organspender ist. Nein, man muss sich vor dem eigenen Tod FÜR die Organspende in Form eines Spenderausweises entscheiden, ansonsten darf kein Organ entnommen werden und das ist auch richtig so. Erinnern möchte ich an einen Angehörigen des bayer. Adels, der innerhalb von 3 Tagen 2 Herztransplantationen erhielt. Natürlich war das alles in Ordnung, andere warten jahrelang ...

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