Region: Hessen
Erfolg
Bildung

Wie in den anderen Bundesländern auch, Musikschulen in Hessen geöffnet lassen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Hessischen Landtags, Ministerpräsident Volker Bouffier, Sozialminister Kai Klose, Wissenschaftsministerin Angela Dorn
4.166 Unterstützende 3.758 in Hessen

Der Petition wurde entsprochen

4.166 Unterstützende 3.758 in Hessen

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
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Die Hessische Landesregierung und der Hessische Landtag werden aufgefordert, die Schließung der Musikschulen entsprechend der hessischen Coronaverordnung ab 02.11.2020 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurückzunehmen und den Betrieb der Musikschulen mit den anderen Bundesländern gleichzustellen.

Auch in Hessen zählen Musikschulen zu den Bildungseinrichtungen mit überzeugenden Hygienekonzepten, an denen eine Infektionsübertragung im Einzel- und Kleingruppenunterricht nahezu 100% auszuschließen ist.

Begründung

Anders als allgemeinbildenden Schulen und beispielsweise auch Volkshochschulen wird den Musikschulen durch die hessische Coronaverordnung ab 02.11.2020 der Betrieb untersagt. Während Privatunterricht unter nicht prüfbaren hygienischen Bedingungen weiter angeboten werden darf, wird den Musikschulen, die ausgefeilte und strenge Hygienekonzepte vorlegen können, der weitere Unterricht untersagt.

Seit 04.05.2020 wird an den öffentlichen Musikschulen im VdM mit durchdachten Hygienekonzepten Einzel-, Gruppen- und Ensembleunterricht gegeben, nach den Sommerferien auch Elementarkurse für Kleinkinder. Alle Teilnehmenden werden dabei nachvollziehbar erfasst. Aus dem Musikschulunterricht gab es keinerlei Hinweise auf eine Infektion. Es besteht grundsätzlich großes Verständnis, dass die Politik aufgrund der hohen Infektionszahlen Beschränkungen in Bereichen mit Kontakten ohne ausreichenden Abstand und unter fremden Menschen ergreifen muss. Betont werden muss allerdings, dass die öffentlichen Musikschulen sichere Orte sind, an denen eine Infektionsübertragung nahezu auszuschließen ist. 13 Bundesländer haben ihre Musikschulen daher geöffnet gelassen. Auch ist nicht vermittelbar, dass der Schulbesuch in voller Klassenstärke – für Grundschüler auch ohne Maske – möglich ist und der Besuch der Musikschule, alleine und mit Maske und großen Sicherheitsabständen, verboten ist.

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, die insbesondere Kindern und Jugendlichen den Zugang zum eigenen Musizieren ermöglichen. Sie haben einen eigenständigen Bildungsauftrag, der in Ergänzung zu den allgemeinbildenden Schulen steht. Nur durch das Zusammenwirken von Musikschule und Schule wird eine musische Bildung der Kinder und Jugendlichen möglich. Die Musikschulen haben eine besondere Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen, die unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie oftmals im Stillen leiden.

Musikschulen bereiten auf ein Musikstudium vor. Insbesondere Schüler der Oberstufe wird durch die Betriebsschließung eine adäquate Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule/Musikakademie verwehrt und damit die freie Berufswahl infrage gestellt. Onlineunterricht ist für Fortgeschrittene, aber auch jüngere Schülerinnen und Schüler, nicht zielführend. Auch wenn die Musikschulen auf den ersten Lockdown flexibel mit Onlineangeboten reagierten, sind diese nicht mit Präsenzveranstaltungen gleichzusetzen. Eltern zahlen oftmals hohe Unterrichtsentgelte für den Musikschulunterricht. Die Bereitschaft, in gleicher Weise für Onlineangebote zu zahlen, ist gegenüber dem Lockdown vom April stark gesunken. Musikschullehrkräfte sind zudem oftmals freiberuflich tätige Musikpädagogen sowie Musikerinnen und Musiker. Für diese wird durch den erneuten Lockdown die Existenzgrundlage infrage gestellt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Die öffentlichen Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, die für Kinder und Jugendliche in dieser Zeit besonders wichtig sind. Und die Musikschulen sind sichere Orte mit strengen Hygienekonzepten: Seit Mai keinerlei Hinweise auf eine Infektion in den öffentlichen Musikschulen. Anders als den Schulen und Volkshochschulen wird den Musikschulen durch die hessische Coronaverordnung ab 02.11.2020 der Betrieb untersagt, während Privatmusiklehrer zu Hause weiterhin unterrichten dürfen. Wer soll das verstehen?

Zum Vergleich: So werden in einigen Rundfunkchören beispielsweise nicht nur strengstens die Abstandsregelungen eingehalten, sondern zudem zwischen jedem Sänger Plexiglaswände aufgestellt, um das Risiko der Ansteckung zu minimieren (hinzu kommen große Räumlichkeiten, regelmäßige Lüftung in kurzen Intervallen und sehr kurze Probeneinheiten). Selbst unter so strengen Maßnahmen bleibt ein Risiko aufgrund der in der Luft schwebenden Aerosole bestehen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand können wir leider das Singen in Kleingruppen in geschlossenen Räumen nicht empfehlen.

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