Wiederaufnahme der externen Vermietung des „City-Saal“ der Stadtwerke Cottbus GmbH (Bahnhofstraße 14

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Die Stadtverordnetenversammlung

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  1. Startet 22.12.2025
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  5. Avgjørelse
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Søknad er adressert til: Die Stadtverordnetenversammlung

Sehr geehrter Herr Dr. Bialas,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,

hiermit wende ich mich gemäß § 14 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) mit einem Vorschlag in einer Gemeindeangelegenheit an die Stadt Cottbus/Chóśebuz und bitte um Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung.

1. Antrag / Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1) Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Herrn Tobias Schick, in seiner Funktion als Vertreter der Mehrheitsgesellschafterin Stadt Cottbus (74,95 %) darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke Cottbus GmbH das Angebot der externen Vermietung des in der Bahnhofstraße 14/15 befindlichen „City-Saal“ wieder aufnimmt.

2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von [z. B. 8] Wochen über die hierzu ergriffenen Schritte, die wirtschaftlichen Eckdaten sowie gegebenenfalls erforderliche Anpassungen der Vermietbedingungen zu berichten.

2. Sachverhalt
Die Stadtwerke Cottbus GmbH sind mehrheitlich im Eigentum der Stadt Cottbus. In der Vergangenheit wurde der sogenannte „City-Saal“ in der Bahnhofstraße 14/15 an externe Interessenten vermietet. Nach öffentlichen Berichten wurde die externe Vermietung inzwischen eingestellt.

3. Begründung
Der städtische Haushalt ist angespannt. Regelmäßig werden Erträge kommunaler Beteiligungen über Ausschüttungen und Ergebnisabführungen im Haushalt antizipiert; diese hängen unmittelbar von den erwirtschafteten Ergebnissen ab. Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht widersprüchlich, wenn Einnahmeoptionen auf Ebene eines kommunalen Unternehmens pauschal aufgegeben werden, während die Stadt zugleich an anderer Stelle zu Maßnahmen greift, die Bürgerinnen und Bürger erheblich belasten (unter anderem im Kontext der Garagenstandorte).

Statt eines generellen Verzichts sollten die Stadtwerke Cottbus GmbH – im Rahmen eines ordnungsgemäßen Beteiligungsmanagements durch die Stadt als
Mehrheitsgesellschafterin – eine rechtssichere, praktikable und durchsetzbare Vermietpraxis etablieren.

• Störungen oder Pflichtverletzungen einzelner Mieter sind über Hausordnung, Vertragsstrafen, Kautionen, Schadensersatz, Sicherheitsauflagen oder Hausverbote zu sanktionieren.

• Bei nachweislichem Fehlverhalten einzelner Nutzer ist ein individueller Ausschluss möglich; eine pauschale Einstellung des Angebots ist dafür nicht erforderlich.

Zudem hat das Vermietangebot des „City-Saal“ einen besonderen gesellschaftlichen Wert für Cottbuser Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine und Initiativen. In der Vergangenheit wurde der Saal unter anderem für Karnevals- und Tanzveranstaltungen, Vortragsreihen sowie Bürgerdialoge genutzt. Für derartige Formate gibt es in Cottbus nur wenige kostengünstige und zugleich geeignete Räumlichkeiten. Ein Wegfall dieses Angebots würde daher spürbare Nachteile für die Vielfalt des kulturellen Lebens sowie für die Teilhabe an demokratischen Dialog- und Begegnungsformaten nach sich ziehen.

Ein transparentes, diskriminierungsfreies Vermiet- und Sicherheitskonzept (z. B. klare Nutzungsbedingungen, Kaution/Haftpflichtnachweis, Sicherheits- und Reinigungskonzepte, eindeutige Kündigungs- und Ausschlussgründe) reduziert Risiken einzelner Vorfälle erheblich, ohne die Einnahmemöglichkeit grundsätzlich aufzugeben. Als Mehrheitsgesellschafterin sollte die Stadt über ihre Beteiligungssteuerung sicherstellen, dass wirtschaftlich relevante Entscheidungen nachvollziehbar, verhältnismäßig und am Unternehmensinteresse ausgerichtet getroffen werden; ein Totalverzicht trotz grundsätzlich vermarktbarer Ressource bedarf daher besonderer Rechtfertigung.

4. Bitte um Rückmeldung
Ich bitte um schriftliche Unterrichtung über die Behandlung meiner Petition und die hierzu vertretene Auffassung. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass § 14 BbgKVerf eine Unterrichtung innerhalb von vier Wochen (gegebenenfalls Zwischenbescheid) vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen

René Kaltschmidt

Grunn

Das Vermietangebot des „City-Saal“ hat einen besonderen gesellschaftlichen Wert für Cottbuser Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine und Initiativen. In der Vergangenheit wurde der Saal unter anderem für Karnevals- und Tanzveranstaltungen, Vortragsreihen sowie Bürgerdialoge genutzt. Für derartige Formate gibt es in Cottbus nur wenige kostengünstige und zugleich geeignete Räumlichkeiten. Ein Wegfall dieses Angebots würde daher spürbare Nachteile für die Vielfalt des kulturellen Lebens sowie für die Teilhabe an demokratischen Dialog- und Begegnungsformaten nach sich ziehen.

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Informasjon om kampanjer

Underskriftskampanje startet: 22.12.2025
Innsamlingen avsluttes: 21.06.2026
Region: Cottbus - Chóśebuz
kategori: Kultur

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Demokratie geht vom Volk aus

Es ist absolut unverständlich, dass sich der Geschäftsführer der Stadtwerke von einer Bundestagsabgeordneten so einschüchtern lässt. Zumal diese Aktion der Bundestagsabgeordneten rechtlich sehr bedenklich ist, da sie sich damit etwas anmaßt, was ihr nicht zusteht und somit selbst die freiheitlich demokratische Grundordnung sabotiert. Sie verstößt gegen Art.21 GG. (das sollte sogar juristisch geprüft werden) Und: die Stadtwerke halten sich selbst nicht an ihre von Art. 3/3 GG abgeschriebenen Maxime.

Das ist lebendige Demokratie, in der die Bürger mitregieren und nicht nur von der Obrigkeit regiert werden.

Freier Meinungsaustausch ist für eine Demokratie unerlässlich. Das darf nicht am Geld scheitern. Deshalb ist dieser bezahlbare Ort im Interesse von Stadt und Bürgern so wichtig.

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