Regione: Germania

Wiederaufnahme strafgerichtlicher Verfahren - Ergänzung des § 362 Strafprozessordnung (Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

51 Firme

La petizione è conclusa

51 Firme

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 362 Strafprozessordnung (Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten) gefordert. Wenn neue, wissenschaftliche und vom Bundesgerichtshof anerkannte Beweise, DNA-Tests auftauchen, soll ein Strafverfahren wieder aufgenommen werden können.

Motivazioni:

Nach der deutschen Strafprozessordnung darf jemand, der einmal freigesprochen wurde, nicht noch einmal wegen des gleichen Vergehens vor Gericht gestellt werden.Einziehung des gesamten Vermögens eines Mörders zu Gunsten der Angehörigen.Wer in einem Strafverfahren freigesprochen wird, soll dennoch belangt werden können, wenn durch DNA Tests die Schuld bewiesen worden ist. Es ist nicht hinnehmbar, das jeder weiß, wer der Täter z.b. in einen Mordfall ist, aber nicht mehr belangt werden kann, weil die Strafprozessordnung eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens verneint. Keine Verjährung mehr, wegen Totschlag.

Link alla petizione

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Dati della petizione

Petition gestartet: 19/07/2018
Petition endet: 28/08/2018
Regione: Germania
Categorie:

Novità

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