Wiederaufnahme strafgerichtlicher Verfahren - Ergänzung des § 362 Strafprozessordnung (Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 Støttende 51 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

51 Støttende 51 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 362 Strafprozessordnung (Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten) gefordert. Wenn neue, wissenschaftliche und vom Bundesgerichtshof anerkannte Beweise, DNA-Tests auftauchen, soll ein Strafverfahren wieder aufgenommen werden können.

Grunnen til

Nach der deutschen Strafprozessordnung darf jemand, der einmal freigesprochen wurde, nicht noch einmal wegen des gleichen Vergehens vor Gericht gestellt werden.Einziehung des gesamten Vermögens eines Mörders zu Gunsten der Angehörigen.Wer in einem Strafverfahren freigesprochen wird, soll dennoch belangt werden können, wenn durch DNA Tests die Schuld bewiesen worden ist. Es ist nicht hinnehmbar, das jeder weiß, wer der Täter z.b. in einen Mordfall ist, aber nicht mehr belangt werden kann, weil die Strafprozessordnung eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens verneint. Keine Verjährung mehr, wegen Totschlag.

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