Regione: Germania
Politica estera

Wir fordern den sofortigen Rücktritt von der Bundes Außenministerin Baerbock

La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

18.477 Firme

Raccolta voti terminata

18.477 Firme

Raccolta voti terminata

  1. Iniziato gennaio 2023
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 26/08/2023
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

La petizione è indirizzata a: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Am 24.01.2023 hat die Bundes Außenministerin Annalena Baerbock im Europarat in Straßburg öffentlich nach einer Rede gesagt: “...We are fighting a war against Russia…” Auf deutsch: “Wir führen einen Krieg gegen Russland”. https://www.youtube.com/watch?v=LmSZQS3HdTI
Zwar ist die Aussage rechtlich unsinnig, denn nur der Bundestag kann den den Verteidigungsfall erklären. Der Bundestag kann auch den Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrages oder einen Beitritt zu UN-Kampfeinsätzen nach Kapitel VII UNO-Charta erklären, was dann völkerrechtlich wirken würde.
Ihre Funktion ist die der deutschen Außenministerin, und da hat sie nicht bloß ein Recht, deutsche Interessen zu vertreten, sondern nach ihrem Amtseid sogar die Pflicht dazu. Wir meinen, wenn sie also von “Wir” redet, dann ist damit die Bundesrepublik Deutschland gemeint. Wenn sie die höchste Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland in einer internationalen Organisation ist, können ihre Aussage als die des Völkerrechtssubjekt Deutschlands ausgelegt werden.
Da somit der Eindruck entstehen könnte, dass sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich im Kriegszustand befinden könnte, muss sie von Bundeskanzler Scholz entlassen werden. Wir Bürger und Bürgerinnen von Deutschland fordern mit sofortiger Wirkung den Rücktritt von Außenministerin Annalena Bearbock , um Schaden von Deutschland abzuwenden.
 

Motivazioni:

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 27/01/2023
La petizione termina: 26/12/2023
Regione: Germania
Categorie: Politica estera

Novità

  • Der Eingang der Petition wurde am 11.01. 2024 bestätigt und gleichzeitig abgelehnt . Mit der Begründung ,Nach Art.64Abs.1 des Grundgesetzes werden die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzler vom Bundespräsidenten ernannt oder entlassen. Der Petitionsausschuss hat demgegenüber keine Möglichkeit ,eine Ernennung oder eine Entlassung zu Verlangen.

Weil Fr Baerbock nicht weiß was sie tut bzw was sie sagt und Deutschland in denAbgrund stürzt.

Dass die "Aussage als die des Völkerrechtssubjekt Deutschlands ausgelegt werden" könnte, ist eine völlig verkürzte Logik, die eine grobe Unkenntnis völkerrechtlicher Vorgänge offenbart. Diese Denkweise ist üblicherweise bei "Reichsbürgern" verbreitet. Eine Petition auf dieser Grundlage sollte zurückgezogen werden.

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