Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das Ergebniss der Europawahl 2014 soll für ungültig erklärt werden .
Begründung
Mehrere Einsprüche gegen die Gültigkeit der Europawahl sind eingegangen. Offensichtlich haben Millionen Menschen unzulässigerweise doppelt abgestimmt. Auch Verfassungsrechtler stellen jetzt die Rechtmäßigkeit der Wahl in Frage.
Die Europawahl könnte nach mehreren Einschätzungen verfassungswidrig abgelaufen sein. Von zahlreichen Pannen bei der Stimmabgabe ist die Rede. Dabei geht es nicht nur darum, daß etliche Doppelpaßinhaber zweimal wählen konnten, wie es der »Zeit«-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo in einer Fernsehsendung für seine Person zugab und dabei nach ersten Untersuchungen offensichtlich nicht der einzige war.
Das Kontrollsystem für Europäer, die in einem EU-Land als in ihrem Herkunftsland leben und sich ins Wählerverzeichnis ihres Wohnlandes registrieren lassen, funktioniert nach Recherchen von Medien nicht wirklich. Deswegen kritisiert der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU) die bisherigen Vorschriften als »rechtlich und politisch untragbar«.
Mehrere Experten hinterfragen die Rechtmäßigkeit der Europawahl. Es wurde offensichtlich millionenfach doppelt abgestimmt. Die Stimmen von bis zu 8 Millionen Europäer könnten davon betroffen sein. Für Ex-Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier könnte dieses ausreichend sein, um die Wahl vom 25. Mai für ungültig zu erklären. Der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee erklärte, die Rechtmäßigkeit der gesamten Europawahl stehe in Frage.
Bisher sind 13 Einsprüche gegen das Ergebnis der Europawahl eingegangen, mit denen sich der Wahlprüfungsausschuß des Deutschen Bundestags jetzt auseinander setzen muß. Lehnt dieser die ab, stünde der Klageweg offen.