Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz zur Rechenschaftslegung über die Verwendung von Subventionen und deren Rückzahlung bei Schließung oder Verlegung der Betriebe ins Ausland beschließen.
Begründung
Subventionen werden aus den Steuergeldern vergeben. Angesichts der Schließung von Firmen in Deutschland gehen somit die in den Betrieb gesteckten Subventionen verloren. Mittlerweile kommt dies immer häufiger vor. Die Subventionen werden verbraucht, eine Rechenschaft über den Verbleib der Subventionen muss nicht abgelegt werden. Dabei werden durch eben diese Fördergelder in Deutschland möglich gewordene Entwicklungen auch ins Ausland verlegt und dort weiterhin genutzt. Durch die Schließung oder Verlegung von Betrieben gehen Arbeitsplätze verloren, die Infrastruktur wird nachhaltig geschwächt und die Staatskasse zusätzlich belastet durch mehr Arbeitlose. Da der offensichtlich aus den Subventionen gezogene Nutzen neben den Steuerngeldern und den Arbeitsplätzen Deutschland verloren geht, sollte ein Gesetz zur Rechenschaftslegung über die Verwendung von Subventionen und deren Rückzahlung bei Schließung oder Verlegung der Betriebe ins Ausland geschaffen werden.
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Erfolg: Der Petition wurde entsprochen
am 08.06.2017Andrea Meiling Wirtschaftspolitik Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen weitgehend entsprochen
worden ist. Begründung Mit der Petition wird ein Gesetz zur Rechenschaftslegung über die Verwendung von
Subventionen und deren Rückzahlung bei Schließung oder Verlegung subventionier-
ter Betriebe ins Ausland gefordert.
Hierzu liegen dem Ausschuss eine öffentliche Petition mit 169 Mitzeichnungen und
zwei Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben vor, die einer gemeinsamen par-
lamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um
Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.