Région: Allemagne
Succès

Wirtschaftspolitik - Subventionen bei Schließung oder Verlegung der Betriebe ins Ausland

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
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  1. Lancé 2008
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Succès

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz zur Rechenschaftslegung über die Verwendung von Subventionen und deren Rückzahlung bei Schließung oder Verlegung der Betriebe ins Ausland beschließen.

Raison

Subventionen werden aus den Steuergeldern vergeben. Angesichts der Schließung von Firmen in Deutschland gehen somit die in den Betrieb gesteckten Subventionen verloren. Mittlerweile kommt dies immer häufiger vor. Die Subventionen werden verbraucht, eine Rechenschaft über den Verbleib der Subventionen muss nicht abgelegt werden. Dabei werden durch eben diese Fördergelder in Deutschland möglich gewordene Entwicklungen auch ins Ausland verlegt und dort weiterhin genutzt. Durch die Schließung oder Verlegung von Betrieben gehen Arbeitsplätze verloren, die Infrastruktur wird nachhaltig geschwächt und die Staatskasse zusätzlich belastet durch mehr Arbeitlose. Da der offensichtlich aus den Subventionen gezogene Nutzen neben den Steuerngeldern und den Arbeitsplätzen Deutschland verloren geht, sollte ein Gesetz zur Rechenschaftslegung über die Verwendung von Subventionen und deren Rückzahlung bei Schließung oder Verlegung der Betriebe ins Ausland geschaffen werden.

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Actualités

  • Andrea Meiling Wirtschaftspolitik Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen weitgehend entsprochen
    worden ist. Begründung Mit der Petition wird ein Gesetz zur Rechenschaftslegung über die Verwendung von
    Subventionen und deren Rückzahlung bei Schließung oder Verlegung subventionier-
    ter Betriebe ins Ausland gefordert.

    Hierzu liegen dem Ausschuss eine öffentliche Petition mit 169 Mitzeichnungen und
    zwei Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben vor, die einer gemeinsamen par-
    lamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um
    Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt... plus loin

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