Reģions: Bundesrepublik Deutschland
Zinātne

Wissenschaftsrat und Geschäftsstelle müssen eine Rechtsform erhalten und legal finanziert werden!

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Bundesregierung / Länderregierungen
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  1. Sākās 2017
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  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Der Wissenschaftsrat (WR) ist ein gemeinsames Beratungsgremium der Bundes- und der Länderregierungen. Er gibt wissenschaftspolitische Empfehlungen und Stellungnahmen ab und entscheidet über die finanzielle Förderung von außeruniversitären Einrichtungen und die Akkreditierung privater Hochschulen mit. Er betreibt eine Geschäftsstelle mit rd. 80 Beschäftigten, die sich den Anschein des öffentlichen Dienstes gibt. Der Wissenschaftsrat und die Geschäftsstelle haben KEINE Rechtsform! Das bedeutet, sie können für ihre Handlungen, Verträge und schriftlichen Äußerungen nicht belangt werden (nicht beklagt werden und selbst nicht klagen). Der WR wird aus Steuermitteln unterhalten; diese Zuwendungen dürften ihm nach den einschlägigen Haushaltsgesetzen nicht gewährt werden – sie sind folglich illegal. Der WR und die Geschäftsstelle unterstehen keiner Rechts- oder Fachaufsicht der öffentlichen Hand. Die Akteure könnten willkürlich und gutsherrlich handeln. Sie können nicht gerichtlich für die Auswirkungen belangt werden. Die Beschäftigten haben keine gültigen Arbeitsverträge – für sie gilt nicht der Schutz und nicht die Bedingungen von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Dieser Zustand muss geändert werden. Es muss eine Rechtsform z.B. durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern vereinbart und realisiert werden.

Pamatojums

Der Wissenschaftsrat wird durch jährliche Zuwendungen des Bundes und der Länder mit ca. 4 Mio. € unterhalten. Die Beschäftigten werden wie öffentliche Arbeitnehmer behandelt; der Generalsekretär/die Generalsekretärin wird beamtengleich besoldet (vergleichbar Staatssekretär). Die sogenannten Empfehlungen und Stellungnahmen haben faktisch bindenden Charakter für die Zuwendungsgeber Bund und Bundesländer. Sie sind (mit-)entscheidend für die Vergabe öffentlicher Zuwendungen im mehrstelligen Millionenbereich an Einrichtungen in den Bereichen Forschung und Wissenschaft Die Anerkennung privater Universitäten (Akkreditierung) basiert auf einer positiven Beurteilung des WR. Aktuell ist der Wissenschaftsrat z.B. mit der Durchführung eines Teils der "Exzellenzstrategie" beauftragt.

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Der Verband der Privaten Hochschulen unterstützt dieses Anliegen. Es ist dringend notwendig, Aufgaben, Zuständigkeiten, institutionelle Einbindung und Finanzierung dieses Gremiums gesetzlich zu regeln. Der WR übt inzwischen über die ursprüngliche Beratungsfunktion für die Bundesregierung Verwaltungsfunktionen in der Institutionellen Akkreditierung Privater Hochschulen aus, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Er finanziert sich zu wesentlichen Teilen durch die privaten Hochschulen, ebenfalls ohne wirksame Rechtsgrundlage.

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