Region: München
Wohnen

Wohnraum für Münchner statt für Medizintouristen - Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadverwaltung, Stadtrat
2.061 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

2.061 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Medizintouristen blockieren Wohnungen für Münchner Familien. Deshalb fordern wir eine Verschärfung und vor allem entschlossene Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung der Stadt München.

  1. Die Zweckentfremdungssatzung der Stadt München muss dahingehend ergänzt werden, dass die Problematik des Medizintourismus als Regelbeispiel berücksichtigt wird.

  2. Der Stadtrat soll den Gesetzgeber auffordern, die Satzungsermächtigung um den Punkt des Medizintourismus zu erweitern. Die städtische Verwaltung soll alle rechtlichen (vor allem verwaltungsrechtliche Zwangsmaßnahmen wie Ersatzvornahme d.h. Zwangsräumung) und personellen Möglichkeiten ausschöpfen, die Prozesse zu beschleunigen.

  3. Der maximale Rahmen der Verhängung des Bußgelds (50.000€) muss ausgeschöpft werden.

  4. Des weiteren ist in allen städtischen Kliniken der Stadt München sicherzustellen, dass bei den Medizintouristen nicht für die private Unterkunft in zweckentfremdeten Wohnungen geworben wird. Der Stadtrat fordert die Krankenhausverwaltung auf, jene Büros in den städtischen Krankenhäusern zu kündigen, welche aktive Werbung für die privaten Unterkünfte machen und/oder diese vermitteln.

Begründung

Medizintouristen wohnen mit steigender Tendenz widerrechtlich für kurze Zeit in Wohnungen und nicht in Hotels. Die Wohnungen werden über Zwischenmieter oder direkt vom Eigentümer für hohe Tagespreise weitervermietet.

Die Stadt München hat die Schaffung bezahlbaren Wohnraums versprochen, vermag es aber nicht, diesen Missbrauch von Wohnraum zu unterbinden. In den städtischen Kliniken wird für dieses missbräuchliche Wohnmodell sogar noch mit Flyern geworben.

Um nachhaltig diesen Missbrauch zu verhindern, fordern wir eine verschärfte Anwendung und vor allem Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung durch die Stadt München.

Einen ersten Präzedenzfall (bundesweit) hat die Stadt vor dem Verwaltungsgericht nach gut 2 Jahren (!) Beweis- und Prozessführung gewonnen (Aktenzeichen VG M 9 K 14.5596), dennoch geht die Zweckentfremdung weiter. Bisher verhängte Buß- und Zwangsgelder waren so gering, dass sie keinerlei Wirkung zeigten.

Die Zweckentfremdungssatzung wurde 2013 in einer überarbeiteten Fassung erneut erlassen, hat aber bisher keine spürbare Wirkung gezeigt. Sie muss verschärft bzw. ihre Anwendung bzw. Durchsetzung massiv forciert werden, um knappen Wohnraum zu erhalten bzw. bereits an Medizintouristen verlorenen Wohnraum zurückzugewinnen.

Mit einem Werbe-/ Empfehlungsverbot und Kündigung von Büros, welche die Vermittlung von privaten zweckentfremdeten Wohnraum aktiv betreiben, können die städtischen Krankenhäuser entscheidend dazu beitragen, dass die Zweckentfremdung von Anfang an unterbunden wird.

Unsere Vorschläge sind durch entsprechende Stadtratsbeschlüsse realisierbar und helfen bzw. unterstützen das Amt für Wohnen und Migration, als zuständige Ermittlungsbehörde, entscheidend handlungsfähiger zu werden.

Petitionsbild von David Kostner, Altstadt-Panorama (Sicht von St. Peter), Lizenz: CC BY-SA 2.0 de, creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.en

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 07.12.2015, Az. 12 ZB 15.2287: bestätigt Zweckentfremdungsverbot der Stadt in einer Wohnung am Arabellapark; das rechtskräftige Urteil wird jedoch vom Eigentümer und dem gewerblichen Zwischenmieter ignoriert und Medizintouristen sind weiterhin in dieser Wohnung

Wenn Wohnung gewerblich anstatt privat vermietet werden, dann ist das meiner Meinung nach keine Zweckentfremdung. Die Wohnungen werden war entsprechend Ihres Zwecks zum Wohnen benutzt. Viel Schlimmer ist es wenn Wohnungen leer stehen. Dann wird Wohnraum gar nicht genutzt. Das ist eine echte Zweckentfremdung. Paare die Zusammenziehen und eine Wohnung nicht sofort aufgeben schaden damit der Lage wesentlich mehr als die paar Medizintouristen die viel Geld mitfbringen. Eine Strafe für diese Zweckentfremdung ist allerdings zurecht nicht vorgesehen.

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