Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Ulrich Markurth
Das Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) wurde im März 2019 verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll Wohnraum in Gebieten mit Wohnraummangel erhalten bleiben und durch die Kommune oder den Stadtrat vor Zweckentfremdung geschützt werden. Eine Zweckentfremdung des Wohnraums besteht, wenn Wohnfläche:
- zum überwiegenden Teil für gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzt wird.
- baulich so verändert oder genutzt wird, dass eine Nutzung als Wohnfläche nicht mehr möglich ist.
- überwiegend als Ferien- oder Modellwohnung vermietet wird.
- länger als sechs Monate leer steht.
- abgerissen wird.
Zweckentfremdungen dieser Art müssen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in Braunschweig von der Stadtverwaltung genehmigt werden. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz können Eigentümer:innen mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Darüber hinaus kann die Gemeinde bei der Zweckentfremdung von Wohnraum anordnen, dass diese beendet wird und die Wohnflächen wieder als Wohnungen genutzt werden sollen.
Die ehemalige Seniorenwohnanlage in der Korfesstraße 35a-b steht seit 10 Jahren leer. Damals mussten die Bewohner:innen ausziehen, weil das Gebäude saniert werden sollte. Doch seit 5 Jahren sind diese sogenannten Baumaßnahmen nicht abgeschlossen und das Gebäude steht leer. Wenn in Braunschweig die Zweckentfremdungssatzung gelten würde, müssten Eigentümer:innen dafür sorgen, dass Wohnraum zeitnah wiederhergestellt wird. Im östlichen Ringgebiet ist das Gebäude neben der IGS Franzsches Felde in der Grünewaldstraße 12E ein weiterer großer Leerstand, sowie das Wohnhaus in der Sonnenstraße/Ecke Echternstraße im westlichen Ringgebiet.
Das Gebäude in der Korfesstraße im östlichen Ringgebiet ist dabei kein Einzelfall in Braunschweig. Im östlichen Ringgebiet steht auch das Gebäude neben der IGS Franzsches Felde in der Grünewaldstraße 12E seit vielen Jahren leer. Im westlichen Ringgebiet im großen Wohnhaus an der Sonnenstraße/Ecke Echternstraße sind schätzungsweise 50 Wohneinheiten unbewohnt. Entlang des Cyriaksrings stehen ebenfalls viele Wohnungen seit Jahren leer.
Diesen spekulativen Wohnungsleerstand in Braunschweig wollen wir nicht länger hinnehmen! In Braunschweig stehen über 250 Wohneinheiten, teilweise seit 10 Jahren, leer, obwohl der Wohnraumbedarf nur zu 35 Prozent gedeckt ist. Wir fordern die Stadt auf, das Zweckentfremdungsgesetz in Braunschweig anzuwenden und Immobilien wieder den Bewohner:innen der Stadt zur Verfügung zu stellen. Mit Neubau allein kann dieser signifikante Mangel an bezahlbarem Wohnraum nicht ausgeglichen werden!
Unterzeichne unsere Petition für die Durchsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes in Braunschweig. Wir wollen bis zum 12.04.2021 mindestens 2100 Stimmen erreichen, damit unser Antrag im Stadtrat angehört wird. Hilf uns, diese Petition zu unterstützen!
Begründung