Région: Allemagne

Wohnungseigentum - Pauschale für Notarvergütung/Grunderwerbsteuer bei erstmaligem Erwerb einer eingengenutzten Immobilie

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
50 Soutien 50 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

50 Soutien 50 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass bei erstmaligem Erwerb einer eigengenutzten Immobilie die Notarvergütung und Grunderwerbsteuer auf eine Pauschale in Höhe des monatlichen Einkommens begrenzt wird.

Raison

Bei familiär- oder betriebsbedingten Umzug und damit einhergehenden weiteren Erwerb einer Immobilie soll diese Pauschale für Erwerbsnebenkosten ebenfalls gelten soweit die Bestandsimmobilie innerhalb eines Jahres veräußert wird bzw. den eigenen Angehörigen zum marktüblichen Mietzins vermietet wird.Die Immobilienpreise in Deutschland sind stark gestiegen. Die Erwerbsnebenkosten zehren einen Großteil des Eigenkapitals auf. Um Privatpersonen ein Eigenheim zu ermöglichen sollte der Gesetzgeber gegensteuern.

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Actualités

  • Pet 4-18-07-4025-040385 Wohnungseigentum

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bei erstmaligem Erwerb einer eigengenutzten
    Immobilie die Notarvergütung auf eine Pauschale in Höhe des monatlichen
    Einkommens begrenzt wird.

    Bei familiär- oder betriebsbedingten Umzug und damit einhergehenden weiteren
    Erwerb einer Immobilie solle diese Pauschale für Erwerbsnebenkosten ebenfalls
    gelten, soweit die Bestandsimmobilie innerhalb eines Jahres veräußert bzw. den
    eigenen Angehörigen zum marktüblichen Mietzins vermietet werde.

    Zur Begründung wird vorgetragen, dass... plus loin

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