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Wohnungseigentum - Pauschale für Notarvergütung/Grunderwerbsteuer bei erstmaligem Erwerb einer eingengenutzten Immobilie

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
50 podpornik 50 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

50 podpornik 50 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass bei erstmaligem Erwerb einer eigengenutzten Immobilie die Notarvergütung und Grunderwerbsteuer auf eine Pauschale in Höhe des monatlichen Einkommens begrenzt wird.

razlog

Bei familiär- oder betriebsbedingten Umzug und damit einhergehenden weiteren Erwerb einer Immobilie soll diese Pauschale für Erwerbsnebenkosten ebenfalls gelten soweit die Bestandsimmobilie innerhalb eines Jahres veräußert wird bzw. den eigenen Angehörigen zum marktüblichen Mietzins vermietet wird.Die Immobilienpreise in Deutschland sind stark gestiegen. Die Erwerbsnebenkosten zehren einen Großteil des Eigenkapitals auf. Um Privatpersonen ein Eigenheim zu ermöglichen sollte der Gesetzgeber gegensteuern.

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novice

  • Pet 4-18-07-4025-040385 Wohnungseigentum

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bei erstmaligem Erwerb einer eigengenutzten
    Immobilie die Notarvergütung auf eine Pauschale in Höhe des monatlichen
    Einkommens begrenzt wird.

    Bei familiär- oder betriebsbedingten Umzug und damit einhergehenden weiteren
    Erwerb einer Immobilie solle diese Pauschale für Erwerbsnebenkosten ebenfalls
    gelten, soweit die Bestandsimmobilie innerhalb eines Jahres veräußert bzw. den
    eigenen Angehörigen zum marktüblichen Mietzins vermietet werde.

    Zur Begründung wird vorgetragen, dass... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

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