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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Baukindergeld nicht wirksam wird.
Perustelut
Nach meiner Auffassung verstößt das Baukindergeld gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Demnach sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Doch das kann ich bei dem Baukindergeld nicht erkennen. Hier werden - im Verhältnis zu allen Bürgern in Deutschland gesehen - wenige Menschen, welche die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen, bevorzugt. Es kommt auch daher zur Ungerechtigkeit, dass selbst die Wenig-Verdienenden das Baukindergeld durch ihre Steuern finanzieren.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 5.6.2019Petitionsausschuss
Pet 2-19-06-2320-008569
15345 Eggersdorf
Wohnungswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass das Baukindergeld nicht wirksam wird.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, nach seiner Auffassung
verstoße das Baukindergeld gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1
Grundgesetz (GG). Durch das Baukindergeld würden – im Verhältnis zu allen Bürgern in
Deutschland betrachtet – wenige Menschen bevorzugt, sofern sie die
Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllten. Ungerecht sei ferner, dass selbst Menschen... enemmän
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