Wohnungswesen - Kein Wirksamwerden des Baukindergeldes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
82 Unterstützende 82 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

82 Unterstützende 82 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Baukindergeld nicht wirksam wird.

Begründung

Nach meiner Auffassung verstößt das Baukindergeld gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Demnach sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Doch das kann ich bei dem Baukindergeld nicht erkennen. Hier werden - im Verhältnis zu allen Bürgern in Deutschland gesehen - wenige Menschen, welche die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen, bevorzugt. Es kommt auch daher zur Ungerechtigkeit, dass selbst die Wenig-Verdienenden das Baukindergeld durch ihre Steuern finanzieren.

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-06-2320-008569
    15345 Eggersdorf
    Wohnungswesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Baukindergeld nicht wirksam wird.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, nach seiner Auffassung
    verstoße das Baukindergeld gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1
    Grundgesetz (GG). Durch das Baukindergeld würden – im Verhältnis zu allen Bürgern in
    Deutschland betrachtet – wenige Menschen bevorzugt, sofern sie die
    Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllten. Ungerecht sei ferner, dass selbst Menschen... weiter

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