Regiune: Eching
Imaginea petiției Wollen wir in Eching Mauern? Oder brauchen wir eine Ortsgestaltungs- und Einfriedungssatzung?
Locuire / Habitatie

Wollen wir in Eching Mauern? Oder brauchen wir eine Ortsgestaltungs- und Einfriedungssatzung?

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227 203 in Eching

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  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Derzeit existieren in der Gemeinde Eching im Landkreis Freising keine Satzungen zur Ortsgestaltung und zur Einfriedung von Grundstücken. Nach der Bayerischen Bauordnung ist es verfahrensfrei zulässig, eine bis zu zwei Meter hohe Mauer an der Grundstücksgrenze zu errichten. Als Ihr Bürgermeister möchte ich Sie als Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde um Ihre Meinung fragen: Braucht die Gemeinde Eching ein solches Regelwerk oder sollen wir weiterhin zusehen, wie Mauern aus dem Boden sprießen? Neben einer einheitlichen Regelung zu Einfriedungen bietet eine Ortsgestaltungssatzung auch die Möglichkeit, für weitere Elemente des Ortsbildes eine saubere einheitliche Erscheinung vorzuschreiben. Hierzu zählen beispielsweise Beschilderungen, Gebäude, Dachformen, Garagen, Nebengebäude oder auch Werbeanlagen.

motive

Die Gemeindeverwaltung erhält immer wieder Anträge von Bürgern, die beispielsweise eine Mauer um ihr Grundstück errichten wollen (bisher verfahrensfrei gem. BayBO) und diskutiert diese meist ausführlich im Gemeinderat. Dies hat zur Folge, dass es zu vielen Einzelfallentscheidungen kommt und keine einheitliche Vorgehensweise praktiziert wird. Mit einer Ortsgestaltungs- und Einfriedungssatzung erlässt der Gemeinderat ein allgemein gültiges Regelwerk, nach dem diese Anträge in Zukunft transparent und einheitlich behandelt werden können. Dies gibt unseren Bürgerinnen und Bürgern und den Bauherren eine Rechtssicherheit bei ihren Planungen und erspart der Verwaltung sowie dem Gemeinderat Einzelfallentscheidungen mit meist langem Diskussionsbedarf.

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Die kürzlich errichtete Mauer am neuen Gebäude in der Bahnhofstr ist ein mächtiger Klotz. Komisch, dass es nur auf einer Seite gemacht wurde, auf der anderen ist ein Zaun. Also hinter der Mauer so nah am Haus käm ich mir wie im Gefängnis vor. Wenn der Eigentümer Privatsphäre möchte, ginge das auch mit einer Hecke oder Drahtgeflecht mit Steinen, das begrünbar ist. Ich plädiere für eine Ortsgestaltungssatzung, um den Mauerbau möglichst gering zu halten.

Die Baugrundstücke werden immer kleiner, der Wunsch nach Privatsphäre bleibt gleich, sei es als Blick- oder Lärmschutz. Die BayBO bietet hier bereits eine ausreichende Richtlinie für Einfriedungen es muss nicht ein neues Regelwerk geschaffen werden, Eine Einfriedungssatzung für Eching schränkt die Möglichkeiten diese Privatsphäre herzustellen ein.

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