La petición está dirigida a:
Bürger
Derzeit existieren in der Gemeinde Eching im Landkreis Freising keine Satzungen zur Ortsgestaltung und zur Einfriedung von Grundstücken. Nach der Bayerischen Bauordnung ist es verfahrensfrei zulässig, eine bis zu zwei Meter hohe Mauer an der Grundstücksgrenze zu errichten. Als Ihr Bürgermeister möchte ich Sie als Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde um Ihre Meinung fragen: Braucht die Gemeinde Eching ein solches Regelwerk oder sollen wir weiterhin zusehen, wie Mauern aus dem Boden sprießen? Neben einer einheitlichen Regelung zu Einfriedungen bietet eine Ortsgestaltungssatzung auch die Möglichkeit, für weitere Elemente des Ortsbildes eine saubere einheitliche Erscheinung vorzuschreiben. Hierzu zählen beispielsweise Beschilderungen, Gebäude, Dachformen, Garagen, Nebengebäude oder auch Werbeanlagen.
Razones.
Die Gemeindeverwaltung erhält immer wieder Anträge von Bürgern, die beispielsweise eine Mauer um ihr Grundstück errichten wollen (bisher verfahrensfrei gem. BayBO) und diskutiert diese meist ausführlich im Gemeinderat. Dies hat zur Folge, dass es zu vielen Einzelfallentscheidungen kommt und keine einheitliche Vorgehensweise praktiziert wird. Mit einer Ortsgestaltungs- und Einfriedungssatzung erlässt der Gemeinderat ein allgemein gültiges Regelwerk, nach dem diese Anträge in Zukunft transparent und einheitlich behandelt werden können. Dies gibt unseren Bürgerinnen und Bürgern und den Bauherren eine Rechtssicherheit bei ihren Planungen und erspart der Verwaltung sowie dem Gemeinderat Einzelfallentscheidungen mit meist langem Diskussionsbedarf.