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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Bundesminister für Finanzen Herrn Wolfgang Schäuble
Zinseinküfte sollten über den derzeitigen Freibetrag hinaus bei geringfügigen Altersrenten (unterhalb des Sozialhilfebetrags) von der Besteuerung ausgeschlossen oder bis 6000 € pro Person freigestellt bleiben.
Begründung
Bezieher von Mindest- oder geringen Renten, die gleichwohl ein gewisses Vermögen besitzen und daher nicht sozialhilfeberechtigt sind, benötigen diese persönliche Rücklage, um sich selbst zu bezuschussen. Eine Besteuerung der Zinseinkünfte aus diesem Vermögen mindert jedoch die Dauer der Bezuschussung je nach Vermögenslage, so dass ab einem Restvermögen von 2600 € die Sozialhilfeberechtigung einsetzt. Dies könnte vermieden werden, wenn die Zinseinkünfte geeignet sind, den Rückfall in die Sozialhilfe zu vermeiden oder hinauszuzögern. Eine Besteuerung steht dem entgegen. Zumindest sollten ab Rentenbezug Zinseinkünfte bis 6000 € pro Person/Jahr freigestellt bleiben, sofern die Renteneinkünfte unter dem Sozialhilfesatz + Kosten der Unterkunft liegen. Dies ermöglicht z.B. eine Bezuschussung von 500 € pro Monat.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
28.11.2014
Sammlung endet:
27.02.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales