Alueella: Saksa

Zivilrecht im Internet - Löschung von persönlichkeitsverletzenden Einträgen (Cyber-Mobbing)

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Vetoomus on osoitettu
Deutschen Bundestag
378 Tukeva 378 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, müssen bei schriftlichem Einspruch durch die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden mit einem "Button" vergleichbar einer presserechtlichen Gegendarstellung versehen werden, wenn sie nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden.

Perustelut

Wenn der Informationsdienst oder der Suchmaschinenanbieter sich weigert oder Widerspruch gegen die Löschung erhebt, muss er dies gerichtlich einklagen..Begründung Die Suchmaschinen und Informationsdienste weigern sich häufig, falsche Einträge zu löschen. Dermaßen das für normale Bürger es fast ausgeschlossen ist Einträge zu löschen. In den letzten Jahren haben besonders die Suchmaschinen sich dahin gehend ausgezeichnet sich nur noch bei Klageerhebung seitens der Betroffenen um solche Fälle zu kümmern.. Besonders bei Jugendlichen ist Cyber Mobbing sehr beliebt der Schaden der dadurch entsteht, persönlich wie materiell begreifen diese Kinder einfach noch nicht. Ob der Eintrag der Informationen oder das Suchergebnis richtig oder falsch ist hat ab diesem Moment nur noch das Gericht zu entscheiden. Sollte es erwiesen werden dass eine der beiden Seiten fehlerhaft gehandelt hat, so sind die Kosten des Verfahrens dem Fehler machenden aufzutragen. Auch Entschädigungen und strafrechtliche Maßnahmen sollten von den jeweiligen Gericht mit einbezogen werden. Ich glaube dass jeder von uns schon einmal unter einem Gerücht zu leiden hatte, heute leider wird dieses ins World Wide Web gestellt. Und das Gerücht vervielfältigt sich automatisch, und beschädigt die Personen und Firmen und Institutionen auf ewige Zeit. Dem muss Heute und sofort Einhalt geboten werden.

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Uutiset

  • Pet 4-18-07-407-001590Zivilrecht im Internet
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
    Begründung
    Der Petent fordert, alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder
    Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, müssen bei schriftlichem
    Einspruch durch die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden mit einem "Button"
    vergleichbar einer presserechtlichen Gegendarstellung versehen werden, wenn sie
    nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen... enemmän

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