378 Assinaturas
A petição foi terminada.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, müssen bei schriftlichem Einspruch durch die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden mit einem "Button" vergleichbar einer presserechtlichen Gegendarstellung versehen werden, wenn sie nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden.
Razões
Wenn der Informationsdienst oder der Suchmaschinenanbieter sich weigert oder Widerspruch gegen die Löschung erhebt, muss er dies gerichtlich einklagen..Begründung Die Suchmaschinen und Informationsdienste weigern sich häufig, falsche Einträge zu löschen. Dermaßen das für normale Bürger es fast ausgeschlossen ist Einträge zu löschen. In den letzten Jahren haben besonders die Suchmaschinen sich dahin gehend ausgezeichnet sich nur noch bei Klageerhebung seitens der Betroffenen um solche Fälle zu kümmern.. Besonders bei Jugendlichen ist Cyber Mobbing sehr beliebt der Schaden der dadurch entsteht, persönlich wie materiell begreifen diese Kinder einfach noch nicht. Ob der Eintrag der Informationen oder das Suchergebnis richtig oder falsch ist hat ab diesem Moment nur noch das Gericht zu entscheiden. Sollte es erwiesen werden dass eine der beiden Seiten fehlerhaft gehandelt hat, so sind die Kosten des Verfahrens dem Fehler machenden aufzutragen. Auch Entschädigungen und strafrechtliche Maßnahmen sollten von den jeweiligen Gericht mit einbezogen werden. Ich glaube dass jeder von uns schon einmal unter einem Gerücht zu leiden hatte, heute leider wird dieses ins World Wide Web gestellt. Und das Gerücht vervielfältigt sich automatisch, und beschädigt die Personen und Firmen und Institutionen auf ewige Zeit. Dem muss Heute und sofort Einhalt geboten werden.
Link para a petição
Deslizamento destacável com código QR
fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
02/12/2013
Petição termina:
13/01/2014
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 4-18-07-407-001590Zivilrecht im Internet
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Petent fordert, alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder
Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, müssen bei schriftlichem
Einspruch durch die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden mit einem "Button"
vergleichbar einer presserechtlichen Gegendarstellung versehen werden, wenn sie
nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.