Region: Germany

Zivilverfahren - Möglichkeit der außergerichtlichen Beratung Dritter durch Masterabsolventen mit juristischen Kenntnissen

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
75 supporters 75 in Germany

Petition process is finished

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  1. Launched 2018
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung der Gerichtsordnungen (Zivilprozessordnung, Arbeitsgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung etc.) gefordert, die erfolgreichen Absolventen eines wirtschaftlichen oder juristischen Studiengangs eine Vertretungsbefugnis vor Landgerichten für sich selbst eröffnet.

Reason

Der Anwaltszwang soll einerseits dem Schutz rechtsunkundiger Laien und der sogenannten Waffengleichheit insbesondere gegenüber ihrerseits anwaltlich vertretenen Parteien dienen, andererseits aber auch der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Der Anwaltszwang besteht i.d.R. vor allen Gerichten ausgenommen den Amtsgerichten.Absolventen eines wirtschaftsrechtlichen oder juristischen Studiengangs sind jedoch - trotz fehlender Befähigung zum Richteramt - keine rechtsunkundigen Laien noch würde eine Vertretungsbefugnis (für sich selbst) die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beeinträchtigen.Der Petent fordert daher eine Vertretungsbefugnis dieser Personengruppe "für sich selbst" - zumindest vor den Landgerichten.Der Deutsche Bundestag möge daher eine Gesetzesänderung der Gerichtsordnungen (ZPO, ArbGG, VwGO, etc.) - die erfolgreichen Absolventen eines wirtschaftsrechtlichen oder juristischen Studiengangs eine Vertretungsbefugnis vor Landgerichten für sich selbst eröffnet - beschließen.

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