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Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .
Peticioni i drejtohet: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Änderung der Gerichtsordnungen (Zivilprozessordnung, Arbeitsgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung etc.) gefordert, die erfolgreichen Absolventen eines wirtschaftlichen oder juristischen Studiengangs eine Vertretungsbefugnis vor Landgerichten für sich selbst eröffnet.
arsye
Der Anwaltszwang soll einerseits dem Schutz rechtsunkundiger Laien und der sogenannten Waffengleichheit insbesondere gegenüber ihrerseits anwaltlich vertretenen Parteien dienen, andererseits aber auch der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Der Anwaltszwang besteht i.d.R. vor allen Gerichten ausgenommen den Amtsgerichten.Absolventen eines wirtschaftsrechtlichen oder juristischen Studiengangs sind jedoch - trotz fehlender Befähigung zum Richteramt - keine rechtsunkundigen Laien noch würde eine Vertretungsbefugnis (für sich selbst) die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beeinträchtigen.Der Petent fordert daher eine Vertretungsbefugnis dieser Personengruppe "für sich selbst" - zumindest vor den Landgerichten.Der Deutsche Bundestag möge daher eine Gesetzesänderung der Gerichtsordnungen (ZPO, ArbGG, VwGO, etc.) - die erfolgreichen Absolventen eines wirtschaftsrechtlichen oder juristischen Studiengangs eine Vertretungsbefugnis vor Landgerichten für sich selbst eröffnet - beschließen.
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Ka filluar peticioni:
25.11.2018
Peticioni përfundon:
31.01.2019
Rajon :
Gjermania
tema: