75 signatures
Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Änderung der Gerichtsordnungen (Zivilprozessordnung, Arbeitsgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung etc.) gefordert, die erfolgreichen Absolventen eines wirtschaftlichen oder juristischen Studiengangs eine Vertretungsbefugnis vor Landgerichten für sich selbst eröffnet.
Raison
Der Anwaltszwang soll einerseits dem Schutz rechtsunkundiger Laien und der sogenannten Waffengleichheit insbesondere gegenüber ihrerseits anwaltlich vertretenen Parteien dienen, andererseits aber auch der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Der Anwaltszwang besteht i.d.R. vor allen Gerichten ausgenommen den Amtsgerichten.Absolventen eines wirtschaftsrechtlichen oder juristischen Studiengangs sind jedoch - trotz fehlender Befähigung zum Richteramt - keine rechtsunkundigen Laien noch würde eine Vertretungsbefugnis (für sich selbst) die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beeinträchtigen.Der Petent fordert daher eine Vertretungsbefugnis dieser Personengruppe "für sich selbst" - zumindest vor den Landgerichten.Der Deutsche Bundestag möge daher eine Gesetzesänderung der Gerichtsordnungen (ZPO, ArbGG, VwGO, etc.) - die erfolgreichen Absolventen eines wirtschaftsrechtlichen oder juristischen Studiengangs eine Vertretungsbefugnis vor Landgerichten für sich selbst eröffnet - beschließen.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
25/11/2018
Fin de la pétition:
31/01/2019
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
Débat
Pas encore un argument CONTRA.