Regione: Germania

Zivilverfahren - Möglichkeit der außergerichtlichen Beratung Dritter durch Masterabsolventen mit juristischen Kenntnissen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
75 Supporto 75 in Germania

La petizione è conclusa

75 Supporto 75 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung der Gerichtsordnungen (Zivilprozessordnung, Arbeitsgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung etc.) gefordert, die erfolgreichen Absolventen eines wirtschaftlichen oder juristischen Studiengangs eine Vertretungsbefugnis vor Landgerichten für sich selbst eröffnet.

Motivazioni:

Der Anwaltszwang soll einerseits dem Schutz rechtsunkundiger Laien und der sogenannten Waffengleichheit insbesondere gegenüber ihrerseits anwaltlich vertretenen Parteien dienen, andererseits aber auch der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Der Anwaltszwang besteht i.d.R. vor allen Gerichten ausgenommen den Amtsgerichten.Absolventen eines wirtschaftsrechtlichen oder juristischen Studiengangs sind jedoch - trotz fehlender Befähigung zum Richteramt - keine rechtsunkundigen Laien noch würde eine Vertretungsbefugnis (für sich selbst) die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beeinträchtigen.Der Petent fordert daher eine Vertretungsbefugnis dieser Personengruppe "für sich selbst" - zumindest vor den Landgerichten.Der Deutsche Bundestag möge daher eine Gesetzesänderung der Gerichtsordnungen (ZPO, ArbGG, VwGO, etc.) - die erfolgreichen Absolventen eines wirtschaftsrechtlichen oder juristischen Studiengangs eine Vertretungsbefugnis vor Landgerichten für sich selbst eröffnet - beschließen.

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