Reģions: Vācija

Zulassung zum Straßenverkehr - Ausstattung der Einsatzfahrzeuge von Ersthelfergruppen mit Sonderwarneinrichtungen

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
139 Atbalstošs 139 iekš Vācija

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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die StVO und StVZO bezgl. der Zulässigkeit der Ausstattung der Einsatzfahrzeuge von Ersthelfergruppen mit Sonderwarneinrichtungen (Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn) sowie der Nutzung von Sonderrechten im Einsatzfall zu ergänzen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat bereits am 8. Oktober 2003 (Az.: 7320 a 52 - VII/6a - 4 598) eine Regelung zur Fahrzeugausstattung in Kraft gesetzt

Pamatojums

Die Fahrzeuge der Ersthelfergruppen (damit sind keine Privatfahrzeuge gemeint) sind i.d.R. keine Fahrzeuge des Rettungsdienstes und damit nicht von den Regelungen der §§ 35, 38 StVO sowie der §§ 52, 55 StVZO erfasst, obwohl die Ersthelfergruppen ("First Responder" bzw. "Helfer vor Ort") auf Weisung der Rettungsleitstellen Einsatzfahrten durchführen, wo höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Grundlagen hierfür finden sich in der Empfehlung des Ausschusses "Rettungswesen" der Innenministerkonferenz vom 11.9.2002 sowie u.a. im "Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen) in Bayern"(.Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 27. April 2011 Az.: ID3-2281.10-111). Die Möglichkeit, die Einsatzfahrzeuge mit Sonderwarneinrichtungen auszurüsten und im Einsatzfall Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, macht Einsatzfahrten sicherer und gibt den eingesetzten Helfern darüber hinaus die notwendige Rechtssicherheit.

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Jaunumi

  • Pet 1-17-12-9210-039408Zulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dahingehend begehrt, dass die Ausstattung
    der Einsatzfahrzeuge von Ersthelfergruppen mit Sonderwarneinrichtungen
    zugelassen wird.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 139 Mitzeichnungen und
    10 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen... vairāk

Debates

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