Zulassung zum Straßenverkehr - Beschränkung von Dieselfahrverboten auf die nach dem ersten Verbot neuzugelassenen Fahrzeuge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
87 Unterstützende 87 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

87 Unterstützende 87 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Dieselfahrverbote nur für Fahrzeuge gelten, die nach dem ersten verhängten Verbot in Deutschland neu zugelassen werden und unter die Abgasnorm fallen.

Begründung

Analog zum Rückwirkungsverbot, das auf dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1, 3 GG basiert, können Autofahrer, die sich ein Dieselfahrzeug gekauft haben, bevor Fahrverbote erlassen wurden, nun durch Änderungen in der Rechtsprechung nicht „bestraft“ werden. Autos, die vor der Einführung der Gurtpflicht 1974 produziert wurden, dürfen beispielsweise auch ohne Gurte im Straßenverkehr betrieben werden. Die Fahrer sind von der Gurtpflicht befreit. Genauso verhält es sich bei Dieselmotoren. Diese Fahrzeuge wurden bei ihrer Erstzulassung von deutschen Behörden uneingeschränkt zugelassen. Diese Genehmigung gilt somit weiterhin, eine rückwirkende Einschränkung ist unzulässig.

Link zur Petition

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