36 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Kennzeichengröße für Kurzzeitkennzeichen und rote Dauerkennzeichen bei Krafträdern an die Ausgestaltung der Kennzeichengröße für das reguläre amtliche Kennzeichen anzupassen (Mindestmaß 180 x 200 mm, Höchstmaß 220 x 200 mm).
Begründung
Vor einiger Zeit wurde die Kennzeichengröße für Krafträder gemäß Anlage 4 zu §10 FZV auf ein Mindestmaß von 180 x 200 mm und ein Höchstmaß von 220 x 200 mm festgelegt, wobei die verkleinerte Mittelschrift 49 mm Verwendung findet. Die Hersteller/Importeure stellen sich darauf ein und rüsten ihre Fahrzeuge entsprechend aus.Die Kennzeichengröße für Kurzzeitkennzeichen und rote Dauerkennzeichen wurden jedoch unverändert bei einem Höchstmaß von 280 x 200 mm unter Verwendung der Mittelschrift 75 mm belassen. Daraus ergeben sich vermehrt Probleme, diese Kurzzeit- oder Dauerkennzeichen vorschriftsmäßig anzubringen, weil zum Beispiel die hinteren Blinker verdeckt werden oder bei Montage von Koffern (Gepäcktaschen) der verbleibende Platz nicht ausreicht.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
07.05.2014
Petition endet:
18.06.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-18-12-9210-007823
Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Größe von Kurzzeitkennzeichen und roten
Dauerkennzeichen für Krafträder der normalen amtlichen Kennzeichengröße
anzupassen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 36 Mitzeichnungen und ein Diskussionsbeitrag vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.